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RICHTLINIEN UND VORGABEN


MONAT Global Deutschland
Gültig ab 1. März 2025

ABSCHNITT 1 – EINLEITUNG


1.1  - RICHTLINIEN UND VORGABEN SOWIE VERGÜTUNGSPLAN ALS BESTANDTEIL DER VEREINBARUNG ZUM MARKETING-PARTNER

Die vorliegenden sowie zukünftig nach alleinigem Ermessen von MONAT Global Germany („MONAT“ oder das „Unternehmen“) geänderten Richtlinien und Vorgaben sind Bestandteil und integraler Bestandteil der Market-Partner-Vereinbarung. Wenn der Begriff „Vereinbarung“ verwendet wird, bezieht er sich auf die MONAT-Market-Partner-Bewerbung und -Vereinbarung, diese Richtlinien und Vorgaben, den MONAT-Vergütungsplan sowie das Formular zur Registrierung (falls zutreffend). Diese Dokumente sind durch Verweis in die MONAT-Market-Partner-Vereinbarung aufgenommen (alle in ihrer aktuellen Form und wie von MONAT von Zeit zur Zeit geändert). Es liegt in der Verantwortung eines jeden Market-Partners, diese Richtlinien und Verfahren zu lesen, zu verstehen, einzuhalten und sicherzustellen, dass er oder sie gemäß der jeweils aktuellen Version dieser Richtlinien und Vorgaben arbeitet. Beim Sponsoring oder bei der Anmeldung eines neuen Market-Partners ist der Sponsor dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass der Antragsteller vor der Unterzeichnung der Market-Partner-Vereinbarung Zugang zur aktuellsten Version dieser Richtlinien sowie des MONAT-Vergütungsplans hat.

1.2  - ZWECK DES DOKUMENTS

MONAT ist ein Direktvertriebsunternehmen, das seine Produkte über unabhängige Market Partner vermarktet. Es ist wichtig zu verstehen, dass der Erfolg der Market Partner von der Integrität der Personen abhängt, die unsere Produkte vermarkten. Um die Beziehung zwischen den Market Partnern und MONAT klar zu definieren und explizit einen Standard für akzeptables Geschäftsverhalten zu setzen, hat MONAT dieses Dokument erstellt, um die Grundprinzipien der Zusammenarbeit festzulegen.

Market Partner sind verpflichtet, alle internen Richtlinien und Vorgaben, die MONAT nach eigenem Ermessen von Zeit zu Zeit ändern kann sowie alle anwendbaren Gesetze zu beachten und zu befolgen. Da du mit vielen dieser Verhaltensstandards möglicherweise nicht vertraut bist, ist es sehr wichtig, dass du diese Richtlinien und Vorgaben liest und einhälst. Bitte lies die Informationen in diesen Richtlinien und Verfahren sorgfältig durch, da sie deine Beziehung als unabhängiger Auftragnehmer zum Unternehmen erklären und regeln. Wenn du Fragen hast, wende dich an deinen Sponsor oder direkt an MONAT.

1.3  - ÄNDERUNGEN DER VEREINBARUNG

Da sich die geltenden Gesetze regelmäßig ändern und sich unser Geschäftsumfeld schnell entwickelt, behält sich MONAT das Recht vor, den Vertrag und Produktpreise nach eigenem Ermessen zu ändern. Durch die Unterzeichnung der Market-Partner-Vereinbarung und den Beitritt zu MONAT als Market Partner und unter Berücksichtigung der Annahme von Provisionen, Boni und Prämien von MONAT verpflichtet sich der Market Partner, die aktuellste Version dieser Richtlinien und Vorgaben einzuhalten, wie sie von MONAT von Zeit zu Zeit nach eigenem Ermessen geändert werden. Änderungen werden sieben (7) Tage nach Veröffentlichung einer entsprechendern Bekanntgabe wirksam. Änderungen gelten nicht rückwirkend für Situationen, die vor dem Inkrafttreten der Änderung eingetreten sind. MONAT stellt allen Market Partnern eine vollständige Kopie der geänderten Richtlinien und Vorgaben auf eine oder mehrere der folgenden Arten zur Verfügung: (1) Veröffentlichung auf der offiziellen Website des Unternehmens; (2) E-Mail; (3) Veröffentlichung im Backoffice des Market Partners; (4) Aufnahme in Unternehmensinformationen oder (5) spezielle Benachrichtigungen. Jeder Market Partner, der einer früheren Version der Richtlinien und Vorgaben zugestimmt hat, kann wählen, ob er die neuen Richtlinien und Vorgaben akzeptiert oder die Market-Partner-Vereinbarung kündigt.

1.4  - VERZÖGERUNGEN

MONAT haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung seiner Verpflichtungen, wenn diese aufgrund von Umständen außerhalb seiner zumutbaren Kontrolle (höhere Gewalt) unmöglich gemacht werden. Dazu zählen unter anderem Streiks, Arbeitsschwierigkeiten, Aufruhr, Krieg, Feuer, Todesfälle oder behördliche Verfügungen.

1.5  - SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollte sich eine Bestimmung der Vereinbarung in ihrer aktuellen Form oder in der geänderten Fassung aus irgendeinem Grund als ungültig oder nicht durchsetzbar erweisen, wird nur der/die ungültige (n) Teil(e) der Bestimmung abgetrennt, und die übrigen Bestimmungen bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam. Die abgetrennte Bestimmung oder ein Teil davon ist so zu reformieren, dass sie dem Zweck der Bestimmung so nahe wie möglich kommt.

1.6  - VERZICHTSERKLÄRUNG

Das Unternehmen gibt niemals sein Recht auf, auf die Einhaltung der Vereinbarung und der geltenden Gesetze zur Führung eines Unternehmens zu bestehen. Ein Versäumnis von MONAT, ein Recht oder eine Befugnis aus der Vereinbarung auszuüben oder auf die strikte Einhaltung einer Verpflichtung oder Bestimmung der Vereinbarung durch einen Market Partner zu bestehen sowie eine Abweichung der Parteien von den Bedingungen der Vereinbarung durch Gewohnheit oder Praxis stellen keinen Verzicht auf MONAT‘s Recht dar, auf die genaue Einhaltung der Vereinbarung zu bestehen. Ein Verzicht durch MONAT kann nur schriftlich durch einen autorisierten Vertreter des Unternehmens erfolgen und berührt bzw. beeinträchtigt MONATs Rechte weder in Bezug auf spätere Verstöße noch auf die Rechte oder Pflichten anderer Market Partner. Ebenso wenig beeinträchtigen Verzögerungen oder Unterlassungen von MONAT bei der Ausübung eines Rechts aus einem Verstoß MONATs Rechte in Bezug auf diesen oder spätere Verstöße.

Das Bestehen eines Anspruchs oder Klagegrundes eines Market Partners gegen MONAT stellt keine Verteidigung gegen die Durchsetzung einer Bedingung oder Bestimmung der Vereinbarung durch MONAT dar.

ABSCHNITT 2 – MARKET PARTNER WERDEN

2.1  – ANFORDERUNGEN

Um MONAT Market Partner zu werden, muss jeder Bewerber

  1. a)volljährig sein;
  2. b)seinen Wohnsitz in Deutschland haben;
  3. c)ordnungsgemäß als selbständiger Unternehmer oder für eine andere zulässige selbständige Tätigkeit angemendet sein, um die Tätigkeit gemäß Abschnitt 3.18 auszuüben. Der Market Partner muss MONAT innerhalb von 15 Tagen nach der Anmeldung einen Nachweis über die Registrierung als Selbständiger vorlegen;
  4. d)ein MONAT Starter-Kit kaufen;
  5. e)einen ordnungsgemäß ausgefüllten Market Partner-Antrag und eine Vereinbarung bei MONAT einreichen;
  6. f)kein Angestellter eines anderen Netzwerks oder Direktvertriebsunternehmens sein;
  7. g)kein aktueller Angestellter, Beamter oder Direktor von MONAT oder einer Tochtergesellschaft sowie kein Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner einer dieser Personen sein;
  8. h)eine gültige physische Adresse in Deutschland angeben, die nicht mit einem anderen MONAT-Konto verbunden ist, an die Produkte, Korrespondenz und andere Artikel gesendet werden können;
  9. i)eine gültige eindeutige E-Mail-Adresse angeben, die nicht mit einem anderen MONAT-Konto verbunden ist;
  10. j)eine gültige eindeutige Kreditkarte oder Zahlungsmethode angeben, die nicht mit einem anderen MONAT-Konto gemäß Abschnitt 9.18 verbunden ist.

Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Anträge für neue Market Partner oder Verlängerungsanträge abzulehnen.

2.2  - STARTER KITS UND PRODUKTKAUF

Mit Ausnahme des Kaufs eines MONAT Starter Kits ist der Kauf von MONAT-Produkten, Dienstleistungen oder Verkaufshilfen oder die Zahlung von Gebühren nicht erforderlich, um ein Market Partner zu werden. MONAT wird wiederverkaufsfähige Starter-Kits von jedem Market Partner zurückkaufen, der seinen Market-Partner-Vertrag gemäß den Bedingungen von Abschnitt 7.3 kündigt.

2.3  - VORTEILE FÜR MARKET PARTNER

Sobald ein Market-Partner-Antrag und eine Vereinbarung von MONAT akzeptiert wurden, stehen die Vorteile des Vergütungsplans und der Market-Partner-Vereinbarung dem neuen Market Partner zur Verfügung. Diese Vorteile umfassen das Recht:

  1. a)MONAT-Produkte zu verkaufen und von diesen Verkäufen zu profitieren;
  2. b)Einzelhandelsrabatte/Provisionen auf Einzelhandelskäufe zu erhalten;
  3. c)am MONAT-Vergütungsplan teilzunehmen (Boni und Provisionen, sofern berechtigt, zu erhalten);
  4. d)andere Personen als VIP-Kunden oder Market Partner für das MONAT-Geschäft zu sponsern, dadurch eine Marketing-Organisation aufzubauen und im MONAT-Vergütungsplan aufzusteigen;
  5. e)MONAT-Mitteilungen zu erhalten;
  6. f)an von MONAT organisierten Unterstützungs-, Service-, Schulungs-, Motivations- und Anerkennungsfunktionen teilzunehmen (gegen Zahlung der entsprechenden Gebühren, falls zutreffend) sowie an von MONAT gesponserten Werbe- und Anreizwettbewerben für seine Market Partner teilzunehmen.

2.4  - LAUFZEIT UND VERLÄNGERUNG DES VERTRAGS

Die Laufzeit des Market-Partner-Vertrags beträgt ein Jahr ab dem Datum seiner Annahme durch MONAT (vorbehaltlich einer vorherigen Kündigung gemäß Ziffer 10). Market Partner können ihre Market-Partner-Vereinbarung jedes Jahr verlängern, indem sie am oder vor dem Jahrestag ihrer Market-Partner-Vereinbarung eine jährliche Verlängerungsgebühr in Höhe von 45 € (einschließlich Mehrwertsteuer) zuzüglich aller anfallenden Steuern zahlen. Die Zahlung einer Verlängerungsgebühr kann nur mit regulären Bestellungen kombiniert werden (sie kann nicht in Verbindung mit einem Flash Sale erfolgen).

Wenn die Verlängerungsgebühr nicht bis zum Jahrestag des Market-Partners oder 30 Tage danach gezahlt wird, wird das Konto des Market-Partners für 15 Tage gesperrt (die „Sperrfrist“). Während der Aussetzungsfrist kann der Market Partner sein Market-Partner-Konto gegen eine Gebühr von 90 € (einschließlich Mehrwertsteuer) wieder einrichten. Bitte beachte, dass Market Partner keine Bestellungen aufgeben dürfen, wenn die Verlängerungsgebühr nicht bis zum Verlängerungsdatum bezahlt wird.

Wenn das Market-Partner-Konto nicht bis zum Ende der 15-tägigen Aussetzungsfrist wiederhergestellt wird, wird das Market-Partner-Konto zusammen mit der Market-Partner-Vereinbarung gekündigt. Sobald die Market-Partner-Vereinbarung gekündigt wird, wird das Konto des Market-Partners gekündigt; die Downline „rückt auf“ zur Upline und wird nicht ersetzt.

Ein Market Partner kann sich jederzeit nach Zahlung der ausstehenden Verlängerungsgebühr erneut unter demselben Sponsor anmelden, verliert jedoch jede frühere Downline.

Ein Market Partner kann sich auch dafür entscheiden, sich unter einem anderen Sponsor erneut anzumelden, indem er sechs (6) volle Monate ab dem Datum der Kündigung inaktiv bleibt (d. h. keine Käufe von MONAT-Produkten zum Weiterverkauf, keine Verkäufe von MONAT-Produkten, kein Sponsoring, keine Teilnahme an MONAT-Funktionen und keine Teilnahme an anderen Aktivitäten des Market Partners oder Betrieb eines anderen MONAT-Geschäfts).

ABSCHNITT 3 – GESCHÄFTSFÜHRUNG

3.1  - RICHTLINIEN

Die Market Partner sind verpflichtet,

  1. a)die Bedingungen der aktuellen Version der MONAT-Marketingmaterialien einzuhalten. Market Partner dürfen MONAT-Produkte nicht durch oder in Kombination mit einem anderen System, Programm, Verkaufsinstrument oder Marketingmethode anbieten als die ausdrücklich in den offiziellen Materialien genannten;
  2. b)andere aktuelle oder potenzielle Market Partner oder VIP-Kunden nicht dazu zu ermutigen oder zu verpflichten, an Transaktionen mit MONAT-Produkten teilzunehmen, die von dem in den offiziellen Materialien festgelegten Programm abweichen;
  3. c)andere aktuelle oder potenzielle Market Partner oder VIP-Kunden nicht dazu zu ermutigen oder zu verpflichten, andere Vereinbarungen oder Verträge als die offiziellen MONAT-Vereinbarungen und -Verträge zu unterzeichnen, um MONAT Market Partner oder VIP-Kunde zu werden;
  4. d)andere aktuelle oder potenzielle VIP-Kunden oder Market Partner nicht dazu zu ermutigen oder zu verpflichten, Käufe oder Zahlungen an Einzelpersonen oder andere Einrichtungen zu leisten, mit dem Ziel, am MONAT-Vergütungsplan teilzunehmen, außer wie in den offiziellen Materialien empfohlen oder vorgeschrieben.

3.2  - WERBUNG

3.2.1  - ALLGEMEIN

Alle Market Partner müssen den guten Ruf von MONAT und seinen Produkten sicherstellen und fördern. Das Marketing und die Werbung für MONAT, die Geschäftsmöglichkeiten, den Vergütungsplan und die MONAT-Produkte müssen mit den Unternehmenszielen übereinstimmen und jegliches täuschende, irreführende, unethische oder unmoralische Verhalten oder Praktiken vermeiden.

Um die Produkte und die von MONAT gebotenen Geschäftsmöglichkeiten zu fördern, werden Market Partner ermutigt, die von MONAT bereitgestellten Verkaufshilfen und Unterstützungsunterlagen zu verwenden, indem sie genehmigte Werbematerialien und Logos über den Back Office herunterladen.

Market Partner dürfen keine eigenen Marken-Verkaufshilfen oder Materialien erstellen, da MONAT seine Produkte, Produktetiketten, Vergütungspläne und Werbematerialien sorgfältig entworfen hat, um sicherzustellen, dass jeder Aspekt des Geschäfts fair, wahrheitsgemäß, belegbar und objektiv präsentiert wird und allen geltenden Gesetzen entspricht.

Market Partner dürfen weder eigene Materialien, Werbemittel, Verkaufshilfen, Geschäftsinstrumente, Werbeaktionen oder Webseiten erstellen, die MONAT-Geschäftsaktivitäten gewidmet sind, es sei denn, sie wurden ausdrücklich vom Unternehmen dazu aufgefordert, noch dürfen sie Werbematerialien, Verkaufshilfen, Geschäftsinstrumente oder Webseiten verwenden, die aus anderen Quellen als dem Unternehmen stammen.

Market Partner können teambezogene Markenartikel erstellen, um sie an Teammitglieder zu verschenken. Solche Artikel dürfen jedoch nicht mit Gewinn verkauft oder auf MONAT-Veranstaltungen beworben werden. MONAT behält sich das Recht vor, Market Partner aufzufordern, die Verteilung eines Artikels mit dem Namen MONAT einzustellen, falls dieser nach eigenem Ermessen als unangemessen erachtet wird.

3.2.2  - SOCIAL MEDIA

Zusätzlich zur Einhaltung aller anderen Anforderungen, die in diesen Richtlinien und Verfahren festgelegt sind, stimmt ein Market Partner bei der Nutzung jeglicher Form von sozialen Medien den folgenden Regeln zu:

  1. a)Auf keiner Social-Media-Seite dürfen Produktverkäufe oder Registrierungen stattfinden. Um Verkäufe zu generieren, muss eine Social-Media-Seite ausschließlich auf die replizierte Website des Market Partners verlinken;
  2. b)Es liegt in der Verantwortung jedes Market Partners, die Nutzungsbedingungen der Social-Media-Seite einzuhalten, insbesondere hinsichtlich des Umfangs der erlaubten kommerziellen Aktivitäten;
  3. c)Ein Market Partner darf keine Social-Media-Seite nutzen, auf der MONAT-Produkte oder das Geschäft direkt oder indirekt diskutiert oder beworben werden, oder andere Netzwerke oder Direktvertriebsprogramme beworben werden. In Erfüllung dieser Bestimmung darf ein Market Partner keine Maßnahmen ergreifen, die vernünftigerweise als Förderung anderer Direktvertriebsaktivitäten des Market Partners angesehen werden könnten. Die Verletzung dieser Bestimmung stellt einen Verstoß gegen die Nichtabwerbungsbestimmung in Abschnitt 3.10 dar. Diese Bestimmung gilt während der Laufzeit dieser Vereinbarung und für einen Zeitraum von (i) sechs (6) Monaten für alle Market Partner unterhalb des Ranges eines Market Mentor und (ii) zwölf (12) Monaten für alle Market Partner ab dem Rang eines Market Mentor oder höher;
  4. d)Market Partner müssen sich klar als unabhängige MONAT Market Partner identifizieren und einen Link zu ihrer replizierten Website angeben;
  5. e)Market Partner dürfen keine Maßnahmen ergreifen oder Profile erstellen, die eine vernünftige Person glauben lassen könnten, dass ihr persönlicher Social-Media-Bereich eine offizielle Unternehmens-Social-Media-Seite ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verwendung des MONAT-Logos im Profilfoto oder Banner.

Wenn ein Market Partner eine geschäftliche Profilseite auf einer Social-Media-Seite erstellt, die sich auf MONAT, dessen Produkte oder Geschäftsmöglichkeiten bezieht, muss sich diese Seite ausschließlich auf das Geschäft des Market Partners mit MONAT-Produkten beziehen. Wird die Vereinbarung des Market Partners mit MONAT aus irgendeinem Grund gekündigt oder wird der Market Partner inaktiv, muss der Market Partner die geschäftliche Profilseite deaktivieren.



ERFAHRUNGSBERICHTE UND VORHER-NACHHER-FOTOS

Alle Testimonials und Vorher-Nachher-Fotos müssen wahrheitsgemäß, transparent, unterstützt durch und konsistent mit den aktuellen Produktaussagen von MONAT sein. Um „Vorher-Nachher“ -Fotos zu posten, müssen die Market Partner die Person identifizieren und, wenn die Person ein Verwandter oder unmittelbares Haushaltsmitglied des Market Partners ist, echte Ergebnisse mitteilen, den Namen des/der verwendeten MONAT-Produkts oder Produkte und wie oft und wie lange sie verwendet wurden (sofern nicht anders von MONAT Materials angegeben) und ob andere Produkte oder Behandlungen zu den Ergebnissen beigetragen haben. Darüber hinaus müssen „Vorher-Nachher“ -Fotos unter den gleichen Bedingungen aufgenommen werden und Nachbesserungen und Fotobearbeitung sind nicht zulässig. Das Motiv muss auf jedem Foto als dieselbe Person erkennbar sein und Make-up darf verwendet werden, solange es die Auswirkungen der Ergebnisse nicht verändert. Market Partner dürfen keine Archiv-Fotos verwenden, um Produkte von MONAT zu bewerben, zu verkaufen oder anzubieten, und müssen in der Lage sein, die Herkunft und Echtheit aller Beiträge nachzuweisen.



SOCIAL-MEDIA-MONITORING

Um die Einhaltung der Social-Media-Richtlinien von MONAT sowie anderer Richtlinien von MONAT sicherzustellen, überprüft MONAT (teilweise pro Überwachungssoftware) die Social-Media-Seiten des Market Partners, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Beiträge, Rollen, Geschichten (sowohl permanente als auch temporäre) und/oder Videos, um die Wahrhaftigkeit, Integrität und Genehmigung aller Beiträge sicherzustellen. Bei Bedarf kann MONAT geeignete Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Market Partner auf konforme Weise in den sozialen Medien posten; in diesem Zusammenhang ermutigt MONAT die Market Partner, alle auf ihren Social-Media-Seiten geposteten Inhalte aufzuzeichnen.


3.2.3  - ONLINE-STRATEGIEN

A. Allgemeine Nutzung von Websites

Wenn ein Market Partner eine Website nutzen möchte, um sein Geschäft zu bewerben, kann er dies über das Programm des Unternehmens nur mit personalisierten Nachrichten und den Kontaktinformationen des Market Partners tun. Die replizierten Websites sind nahtlos mit der offiziellen Website von MONAT verknüpft und bieten dem Market Partner eine professionelle und vom Unternehmen genehmigte Online-Präsenz ohne zusätzliche Kosten. Market Partner sind allein verantwortlich und haftbar für die Inhalte, die sie zu ihren replizierten Websites hinzufügen, und müssen die Inhalte regelmäßig überprüfen, um sicherzustellen, dass sie korrekt und relevant sind.

Market Partner dürfen ohne ordnungsgemäße Genehmigung keine Websites entwerfen, veröffentlichen, pflegen oder betreiben, die Namen, Logos oder Produktbeschreibungen verwenden, die MONAT zugeschrieben werden, oder anderweitig (direkt oder indirekt) Produkte oder Geschäftsmöglichkeiten von MONAT bewerben. Market Partnern ist es auch untersagt, MONAT-Produkte online zu verkaufen, außer über eine replizierte Website. Ein Market Partner darf keine „blinden“ Anzeigen im Internet verwenden, die produkt- oder einkommensbezogene Ansprüche erheben, die mit MONAT-Produkten, Geschäftsmöglichkeiten oder dem MONAT-Vergütungsplan verbunden sind. Die Nutzung von Websites (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Auktionsseiten wie eBay) zur Bewerbung und zum Verkauf von MONAT-Produkten stellt einen Verstoß gegen diese Richtlinien und Verfahren dar und kann zu Disziplinarmaßnahmen führen.


B. Replizierte Websites

Wenn ein Market Partner eine Webseite nutzen möchte, um sein Geschäft zu bewerben, kann er dies nur über das replizierte Website-Programm des Unternehmens tun. Dieses Programm ermöglicht es Market Partnern, im Internet zu werben, und kann mit der Nachricht und den Kontaktinformationen des Market Partners personalisiert werden. Diese Websites sind nahtlos mit der offiziellen Website von MONAT verknüpft und bieten dem Market Partner eine professionelle und vom Unternehmen genehmigte Online-Präsenz.

  1. a)Market Partner dürfen das Branding, die Grafiken, das Aussehen oder das Gefühl ihrer replizierten Websites nicht ändern und dürfen sie nicht verwenden, um Produkte, Dienstleistungen oder Geschäftsmöglichkeiten zu bewerben, zu vermarkten oder zu verkaufen, die nicht von MONAT stammen. Insbesondere darf ein Market Partner das Aussehen (Platzierung, Größe usw.) oder die Funktionalität der folgenden Elemente nicht ändern: Das Logo „MONAT Independent Market Partner“;
  2. b)Name des Market Partners;
  3. c)Den Weiterleitungsbutton zur MONAT-Unternehmenswebsite;
  4. d)Kunstwerke, Logos oder Grafiken;
  5. e)Originaltext.

Aufgrund der Nutzung der Domain myMONAT.com behält sich MONAT das Recht vor, Analyse- und Informationserfassungstools in Bezug auf die Nutzung jeder Website zu verwenden. Sofern die resultierenden Daten personenbezogene Daten enthalten, wird MONAT alle Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass diese Übermittlung in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen erfolgt. Standardmäßig lautet die URL der replizierten MONAT-WEBSITE eines Market Partners www.myMONAT.com/ . Der Market Partner muss eine ID und einen Website-Namen auswählen, die nicht mit Teilen der MONAT-Website oder anderen MONAT-bezogenen Inhalten verwechselt werden können, eine vernünftige Person zu der Annahme verleiten, dass sie auf einer Monats-Website gelandet ist, oder unhöfliche, irreführende, unhöfliche oder beleidigende Teile enthalten. Der ID-Name muss in erster Linie mit den Werten von MONAT übereinstimmen.


C. Domain-Namen und Verlinkung

Market Partner dürfen ihre replizierten Websites nicht über Partnerprogramme, AdSense oder ähnliche Software monetarisieren.


Darüber hinaus dürfen die Market Partner keine Handelsnamen, Marken, Dienstleistungsnamen, Dienstleistungsmarken, Produktnamen oder davon abgeleitete Namen von MONAT für einen Domainnamen verwenden, noch in eine E-Mail-Adresse aufnehmen, es sei denn, dies wird vom Unternehmen genehmigt.


Bei der Weiterleitung von Web-Traffic auf eine replizierte Website von MONAT muss aus einer Kombination des Links und des umgebenden Kontexts ersichtlich sein, dass der Link nach alleinigem Ermessen von MONAT auf die Website eines unabhängigen Market Partners von MONAT übertragen wird.


D. Online-Verkauf

Market Partner dürfen Online-Kleinanzeigen (einschließlich Craigslist) nicht zum Auflisten, Verkaufen oder Verkaufen von MONAT-Produkten verwenden. Market Partner dürfen Online-Kleinanzeigen (einschließlich Le Bon Coin) zur Prospektion, Rekrutierung, zum Sponsoring und zur Information der Öffentlichkeit über die Geschäftsmöglichkeit von MONAT verwenden, sofern von MONAT genehmigte Vorlagen/Bilder verwendet werden. Diese Vorlagen identifizieren den Market Partner als unabhängigen MONAT Market Partner. Wenn ein Link oder eine URL angegeben wird, muss dieser/diese auf die replizierte Website des Market Partners oder die Unternehmenswebsite verweisen.


E. Online-Auktionen und Gruppen-Kauf- und Verkaufsseiten

Darüber hinaus dürfen die Produkte von MONAT weder auf eBay, Amazon, Facebook-Gruppen und anderen Buy/Trade/Swap-Seiten, Social-Media-Plattformen oder anderen Online-Auktionsseiten angeboten werden, noch dürfen Market-Partner MONAT-Produkte über diese Kanäle verkaufen oder wissentlich einem Dritten erlauben, sie zu verkaufen.

Darüber hinaus dürfen Market Partner MONAT-Produkte nicht an Personen oder Unternehmen zum Zwecke des Weiterverkaufs auf einer Drittanbieter-Website bereitstellen. Der Verkauf von MONAT-Produkte über diese Websites oder Plattformen ist ein schwerwiegender Verstoß und führt zu Sanktionen bis hin zur Sperrung oder Kündigung des MONAT-Kontos. MONAT erlaubt die Nutzung dieser Foren, um die Verfügbarkeit eines selbstständigen Market Partners, die Möglichkeiten und Monat-Produkte zu fördern und zu bewerben. Weitere Hinweise findest du unter 3.6.2 – Produktansprüche und 3.6.3 - Ertragsansprüche.


F. Bannerwerbung

MMarket Partner dürfen Bannerwerbung auf einer Website schalten, sofern der Market Partner von MONAT genehmigte Vorlagen und Bilder verwendet. Alle Bannerwerbung muss mit der replizierten Website eines Market Partners verlinkt sein. Market Partner dürfen keine Blind Ads (Anzeigen, die die Identität des Unternehmens nicht offenlegen) oder Webseiten verwenden, die Produkt- oder Einkommensansprüche geltend machen, die letztendlich mit MONAT-Produkten verbunden sind. Diese Bestimmung gilt auch nach Beendigung des Market-Partner-Vertrags.


G. Spam-Verknüpfung

Spam-Links sind definiert als mehrere aufeinanderfolgende Einreichungen desselben oder ähnlicher Inhalte in Blogs, Wikis, Gästebücher, Websites oder andere öffentlich zugängliche Online-Diskussionsforen oder Foren und sind nicht zulässig. Dazu gehören Blog-Spamming, Blog-Kommentar-Spamming und/oder Spam-Indizierung. Alle Kommentare, die ein Market Partner in Blogs, Foren, Gästebüchern usw. macht, müssen einzigartig, informativ und relevant sein.


H. Video, Audio und digitale Medien

Market Partner können MONAT-bezogene Video-, Audio- oder Fotoinhalte hochladen, einreichen oder veröffentlichen, die sie entwickeln und erstellen, um MONAT-Produkte und die Gelegenheit zu bewerben. Die Market Partner müssen sicherstellen, dass alle Ansprüche, die über die Produkte von MONAT und das Geschäft von MONAT geltend gemacht werden, den Richtlinien und Verfahren von MONAT entsprechen. Alle Materialien müssen mit den MONAT-Werten übereinstimmen, zur MONAT-Community und zum Kundennutzen beitragen. Market Partner müssen sich im Content selbst und im Content Description Tag eindeutig als Selbständiger MONAT Market Partner ausweisen, alle urheberrechtlichen/gesetzlichen Vorgaben einhalten und erklären, dass sie allein für den Content verantwortlich sind.


I. Gesponserte Links / Pay-Per-Click (PPC) -Anzeigen

Gesponserte Links oder Pay-per-Click-Anzeigen (PPC) sind akzeptabel. Das Ziel sowie die angezeigte URL müssen auf die Website des Market Partner verweisen und dürfen den Benutzer nicht zu der Annahme verleiten, dass er auf eine Website von MONAT Corporate weitergeleitet wird oder in irgendeiner Weise unangemessen oder irreführend ist.


J. Anmeldung und Werbeaktionen

MONAT billigt nicht die Nutzung von öffentlich geteilten Vorteilen als Mittel, um die Einschreibung bei MONAT zu fördern oder zu erleichtern. Dazu gehören Bargeld, kostenlose oder reduzierte Produkte, spezielle Schulungen, Verlosungen, Geschenke, „Buy-Outs“ und ähnliche Formen von Anreizen. Jegliche öffentlich geteilten Beiträge in sozialen Medien, Ankündigungen oder Werbeaktionen, die als Versuch wahrgenommen werden könnten, Dritte zur Einschreibung zu verleiten, sind unzulässig und können disziplinarische Konsequenzen nach sich ziehen.

MONAT erlaubt jedoch persönlich ausgehandelte Angebote (wie das Anbieten von Produktproben) zwischen einem Market Partner und potenziellen Kunden sowie Anreize, die ein Market Partner einem Mitglied seines Teams als verdiente Belohnung auf Grundlage des Verkaufs von MONAT-Produkten an Endverbraucher bietet.

Der Market Partner ist dafür verantwortlich, alle geltenden Gesetze einzuhalten. Daher wird dringend empfohlen, dass jeder Market Partner, der sich entscheidet, ein Gewinnspiel oder eine Werbeaktion zu teilen, zunächst einen Anwalt und/oder Steuerberater konsultiert, um die Einhaltung geltender Gesetze und Steuerpflichten sicherzustellen.

m Rahmen dieser Aktivitäten muss der Market Partner eindeutig bestätigen, dass die Aktion weder von MONAT gesponsert noch unterstützt wird, sondern eine private Initiative des Market Partners darstellt.

3.2.4  - DIREKTE KOMMUNIKATION

Market Partner können sich unter ihrem eigenen Namen als „Independent MONAT Market Partner“ auflisten. Kein Market Partner darf Telefon- oder Online-Verzeichnisanzeigen mit MONATs Namen oder Logo schalten. Market Partner dürfen keine Formulierungen wie „MONAT“, „MONAT Incorporated“ oder Ähnliches verwenden, die den Eindruck erwecken könnten, dass der Anrufer die Firmenzentrale von MONAT erreicht hat. Market Partner können jedoch den Ausdruck „Unabhängiger MONAT Market Partner“ verwenden, um klarzustellen, dass ihr Geschäft unabhängig vom Unternehmen MONAT ist.

Wenn ein Market Partner seinen Namen in einem Telefon- oder Online-Verzeichnis eintragen lassen möchte, muss dies im folgenden Format erfolgen:

Name des Market Partners
Unabhängiger MONAT Market Partner

3.2.5  - MARKEN UND URHEBERRECHTE

Der Name von MONAT und andere Namen, die von MONAT übernommen werden können, sind geschützte Handelsnamen, Marken und Dienstleistungsmarken von MONAT (zusammen „Marken“). Daher sind diese Marken von großem Wert für MONAT und werden den Marktpartnern nur zur Verwendung in der von MONAT ausdrücklich genehmigten Weise zur Verfügung gestellt. MONAT wird die Verwendung seiner Handelsnamen, Marken, Designs oder Symbole durch Personen, einschließlich MONAT Market Partners, ohne deren vorherige schriftliche Genehmigung nicht gestatten. Als unabhängiger Market Partner kannst du den Namen MONAT unter anderem auf folgende Weise verwenden, wie es das Unternehmen ausdrücklich zulässt:

Name des Market Partners
Unabhängiger MONAT MARKET PARTNER

Der Inhalt aller vom Unternehmen gesponserten Veranstaltungen ist urheberrechtlich geschützt. Market Partner dürfen ohne schriftliche Genehmigung von MONAT keine aufgezeichneten Firmenveranstaltungen und Reden zum Verkauf oder Vertrieb produzieren; noch dürfen Market Partner eine Aufzeichnung von vom Unternehmen produzierten Audio- oder Videobandpräsentationen zum Verkauf oder für den persönlichen Gebrauch reproduzieren.

3.2.6  - MEDIEN UND MEDIENANFRAGEN

Market Partner dürfen nicht versuchen, auf Medienanfragen zu MONAT, seinen Produkten oder ihrem unabhängigen MONAT-Geschäft zu antworten. Alle Anfragen jeglicher Art von Medien müssen unverzüglich an die Compliance-Abteilung von MONAT weitergeleitet werden. Diese Richtlinie soll sicherstellen, dass der Öffentlichkeit genaue und konsistente Informationen sowie ein angemessenes öffentliches Image zur Verfügung gestellt werden.

3.2.7.  - FERNSEH- UND RUNDFUNKWERBUNG

Market Partner dürfen ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von MONAT keine Radio- oder Fernsehmedien für die Werbung, den Vertrieb oder die Verkaufsförderung von Produkten oder Gelegenheiten von MONAT verwenden. Für den Fall, dass MONAT die Erlaubnis zur Nutzung solcher Medien erteilt, muss MONAT in jeder Phase des Produktionsprozesses die endgültige Befugnis mit vollen Rechten an allen Aufnahmen haben.

3.2.8  - E-MAILS

MONAT gestattet es Market Partnern nicht, unerwünschte kommerzielle E-Mails zu versenden, es sei denn, diese E-Mails entsprechen strikt den geltenden Gesetzen und Vorschriften. Jede E-Mail, die von einem Market Partner gesendet wird, der MONAT, die MONAT-Möglichkeit oder Monat-Produkte bewirbt, muss Folgendes enthalten:

  1. a)eine funktionierende Rücksende-E-Mail-Adresse des Absenders;
  2. b)eine Mitteilung, dass der Empfänger durch Antworten auf die E-Mail verlangen kann, dass zukünftige E-Mail-Werbung oder Korrespondenz nicht mehr an ihn gesendet wird (eine funktionierende „Opt-out“-Mitteilung);
  3. c)Physische Adresse des Market Partners;
  4. d)eine klare Offenlegung, dass die Nachricht eine Werbung oder Aufforderung ist;
  5. e)keine irreführenden oder täuschenden Betreffzeilen und/oder Kopfzeileninformationen;
  6. f)eine Liste der Datenschutzrechte des Empfängers gemäß der DSGVO.

Alle „Opt-out“-Anfragen, sei es per E-Mail oder Post, müssen beachtet werden. Wenn ein Market Partner eine „Opt-out“-Anfrage von einem E-Mail-Empfänger erhält, muss der Market Partner eine Kopie dieser Anfrage an das Unternehmen weiterleiten.

MONAT kann gelegentlich kommerzielle E-Mails an Market Partner oder Kunden senden. Durch den Abschluss eines Market Partner-Vertrags erklärt sich der Market Partner damit einverstanden, dass das Unternehmen solche E-Mails senden darf und dass die physische und E-Mail-Adresse des Market Partners in diesen E-Mails wie oben beschrieben enthalten sein werden. Market Partner müssen „Opt-out“-Anfragen, die als Folge solcher E-Mails vom Unternehmen generiert werden, beachten.

3.3  - BONUSKÄUFE

Bonuskäufe sind strengstens untersagt, insbesondere: die Anmeldung von Personen oder Einheiten ohne deren Wissen oder ohne die Ausführung eines unabhängigen Market-Partner-Antrags und -Vertrags durch diese Personen oder Einheiten; die betrügerische Anmeldung einer Person oder Einheit als Market Partner; die Anmeldung oder der Versuch der Anmeldung nicht existierender Personen oder Einheiten als Market Partner; der Kauf von MONAT-Produkten im Namen eines anderen Market Partners oder unter der ID-Nummer eines anderen Market Partners, um sich für Provisionen oder Boni zu qualifizieren; sowie jegliche andere Mechanismen oder Mittel, um sich für Rangaufstiege, Anreize, Preise, Provisionen oder Boni zu qualifizieren, die nicht durch echte Produktkäufe von Endverbrauchern begründet sind.

MONAT Market Partner dürfen persönlich nicht mehr als 1.000 EUR an Produkten pro Monat kaufen, es sei denn, sie können MONAT einen triftigen schriftlichen Grund vorlegen, warum ein solcher Kauf notwendig ist.

3.4  - GESCHÄFTSEINHEITEN

Eine Kapitalgesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LLC), eine kleine Personengesellschaft oder eine andere juristische Person, die für MONAT akzeptabel ist (in diesem Abschnitt zusammenfassend als „Geschäftseinheit“ bezeichnet), kann sich als MONAT Market Partner bewerben, indem sie einen ordnungsgemäß ausgefüllten Market-Partner-Antrag und -Vertrag, ein ordnungsgemäß ausgefülltes Anmeldeformular für Geschäftseinheiten und alle erforderlichen Unterlagen an Europefinance@monatglobal.com sendet.

Wenn sich ein Market Partner online registriert, muss das Registrierungsformular für Geschäftseinheiten innerhalb von 30 Tagen nach der Registrierung bei MONAT eingereicht werden, wenn es nicht innerhalb der 30-Tage-Frist eingeht, endet die Market-Partner-Vereinbarung automatisch. Das Registrierungsformular für Geschäftseinheiten muss von einem gesetzlichen Vertreter unterzeichnet werden.

Ein Marktpartner kann auch den Status unter demselben Sponsor gegen eine Gebühr von 50 EUR (einschließlich Mehrwertsteuer) von einer Einzelperson zu einer Geschäftseinheit oder von einer Art von Geschäftseinheit zu einer anderen ändern. Die Gebühr muss pro angeforderte Änderung gezahlt werden und der Antrag muss einen ausgefüllten Market-Partner-Antrag und eine Vereinbarung enthalten. Solche Änderungen müssen mindestens 7 Kalendertage vor Ende eines jeden Quartals über den Kundendienst von MONAT beantragt werden, um im folgenden Monat wirksam zu werden. Darüber hinaus müssen Market Partner, die ihre MONAT-Geschäfte unter Verwendung einer Geschäftseinheit betreiben, MONAT über die Hinzufügung oder Entfernung von leitenden Angestellten, Direktoren, Aktionären, Managern, Mitgliedern oder anderen verbundenen Parteien der Geschäftseinheit informieren.

3.5  - SPONSORWECHSEL

Um die Integrität aller Market-Partner-Organisationen zu schützen und die harte Arbeit aller Market Partner zu gewährleisten, rät MONAT dringend von Änderungen im Sponsoring ab. Die Aufrechterhaltung der Integrität des Sponsorings ist entscheidend für den Erfolg jedes Market Partners und für MONAT. Daher ist die Übertragung eines MONAT-Geschäfts von einem Sponsor auf einen anderen nicht zulässig, außer während der ersten dreißig (30) Tage unmittelbar nach dem Datum, an dem ein Market Partner oder VIP-Kunde zum ersten Mal zu MONAT wechselt. Sponsorenwechsel sind nach einer solchen anfänglichen Frist von dreißig (30) Tagen nicht mehr zulässig. Zulässige Sponsor-Änderungen sind auf Fälle beschränkt, in denen ein Market Partner oder VIP-Kunde beim Ausfüllen des Monats-Online-Antrags einen Fehler bei der Auswahl des richtigen Sponsors gemacht hat. Alle Änderungsanträge des Sponsors müssen nicht nur vom Unternehmen, sondern auch von jedem von der angeforderten Änderung betroffenen Sponsor genehmigt werden. Um eine Sponsorenänderung anzufordern, muss ein Market Partner oder VIP-Kunde ein Sponsorenänderungsformular ausfüllen und es per E-Mail an die Kommissionsabteilung unter Sponsorcorrection@monatglobal.com senden.

Unter bestimmten Umständen kann Monat nach eigenem Ermessen über ein internes Überprüfungsgremium einen Sponsor beauftragen, der im besten Interesse des MONAT-Geschäfts oder des Geschäfts der beteiligten Market Partner ist.

3.5.1  - STORNIERUNG UND ERNEUTE BEANTRAGUNG

Ein Market Partner kann Organisationen rechtmäßig ändern, indem er sein MONAT-Geschäft freiwillig kündigt und sechs (6) volle Kalendermonate lang inaktiv bleibt (d. h. keine Ver-/Käufe von MONAT-Produkten für den Wiederverkauf, kein Sponsoring, keine Teilnahme an MONAT-Funktionen und keine Teilnahme an einer anderen Form der Market-Partner-Aktivität oder des Betriebs eines anderen MONAT-Geschäfts). Nach der sechsmonatigen Inaktivität kann sich der ehemalige Market Partner unter einem neuen Sponsor erneut bewerben, die Marketingorganisation des ehemaligen Market Partners bleibt jedoch in der ursprünglichen Sponsoringlinie. MONAT wird in Ausnahmefällen einen Verzicht auf die sechsmonatige Wartefrist in Erwägung ziehen. Solche Anträge auf Verzichtserklärung sind schriftlich bei MONAT einzureichen.

3.5.2  - NICHTUMGEHUNG; VERZICHT AUF ANSPRÜCHE

Für den Fall, dass ein Market Partner versucht, die oben genannten Richtlinien in Bezug auf den Wechsel des Sponsors und Änderungen an einer Geschäftseinheit zu umgehen, und eine andere Downline-Organisation in der zweiten Geschäftslinie entwickelt wurde, behält sich MONAT das alleinige und ausschließliche Recht vor, die endgültige Disposition der Downline-Organisation zu bestimmen.

In diesem Zusammenhang VERZICHTEN DIE MARKET PARTNER AUF ALLE ANSPRÜCHE GEGEN MONAT, SEINE LEITENDEN ANGESTELLTEN, DIREKTOREN, EIGENTÜMER, MITARBEITER UND VERTRETER, DIE SICH AUF DIE ENTSCHEIDUNG VON MONAT BEZÜGLICH DER VERÄUSSERUNG EINER DOWNLINE-ORGANISATION BEZIEHEN ODER SICH DARAUS ERGEBEN, DIE SICH UNTERHALB EINER ORGANISATION ENTWICKELT, DIE DIE SPONSORINGLINIEN UNANGEMESSEN GEÄNDERT HAT.

3.6  - UNBERECHTIGTE ANSPRÜCHE UND KLAGEN

Market Partner ist voll verantwortlich für alle mündlichen und schriftlichen Aussagen, die er macht – einschließlich solcher, die über alle Arten von Kommunikationsmedien verbreitet werden, sei es persönlich, in Meetings, online, über soziale Netzwerke, in gedruckter Form oder auf andere Weise.

Market Partner verpflichten sich hiermit, MONAT sowie dessen Direktoren, Führungskräfte, Mitarbeiter und Vertreter schadlos zu halten und sie von jeglicher Haftung freizustellen, einschließlich Urteilen, zivilrechtlicher Strafen, Rückerstattungen, Anwaltsgebühren, Gerichtskosten oder entgangenem Geschäft, die MONAT infolge der unerlaubten Darstellungen oder Handlungen eines Market Partners entstehen. Diese Bestimmung bleibt auch nach Beendigung des Market Partner Vertrags in Kraft.

3.6.1  - PRODUKTAUSSAGEN

Es können keine Ansprüche auf therapeutische, heilende oder vorteilhafte Eigenschaften der von MONAT angebotenen Produkte geltend gemacht werden, mit Ausnahme derjenigen, die in der offiziellen Literatur von MONAT enthalten sind. Insbesondere dürfen Market Partner nicht behaupten, dass die Produkte von MONAT zur Heilung, Behandlung, Diagnose, Linderung oder Vorbeugung von Krankheiten oder medizinischen Zuständen nützlich sind. Ebenso dürfen Market Partner keine Inhalte (wie Social-Media-Posts, Vorher & Nachher, Testimonials oder Produktbewertungen) weitergeben, die solche oder ähnliche Behauptungen aufstellen, da solche Aussagen als medizinische oder medikamentenbezogene Informationen wahrgenommen werden können und es ihnen möglicherweise an einer ausreichenden Begründung mangelt, die gegen geltende Gesetze und Vorschriften verstößt.

3.6.2  - PRODUKTVERGLEICH

MONAT ermutigt alle seine Market Partner nachdrücklich, für die Vorteile der Produkte von MONAT und seine Marktchancen zu werben. Alle Produktvergleiche zwischen MONAT und seinen Wettbewerbern sind verboten und ein Verstoß gegen diese Richtlinien und Verfahren, der zu potenziellen Rechtsansprüchen gegen den Market Partner führen kann.

3.6.3  - ERTRAGSANSPRÜCHE

Obwohl die Market Partner gelegentlich versucht sind, das Ertrags- oder Ertragspotenzial hervorzuheben, um die inhärente Kraft des Direktvertriebs zu demonstrieren, ist dies kontraproduktiv, da die Ergebnisse je nach den individuellen Erfolgen variieren können.

Daher können Market Partner zwar davon ausgehen, dass es vorteilhaft ist, Kopien ihrer Zahlungsaufzeichnungen zur Verfügung zu stellen oder die Einnahmen von sich selbst oder anderen offenzulegen, ein solcher Ansatz kann jedoch Konsequenzen haben, die sich sowohl auf MONAT als auch auf den Market Partner selbst negativ auswirken können. Daher sind alle Einkommensprognosen, Ansprüche oder Offenlegungen (einschließlich derjenigen von Zahlungskartenaufzeichnungen, Backoffice-Aufzeichnungen, Kontoauszügen oder Steuerunterlagen) nicht zulässig.

3.6.4  - VERGÜTUNGSPLANANSPRÜCHE

Bei der Präsentation oder Besprechung des MONAT-Vergütungsplans müssen die Market Partner potenziellen Market Partnern deutlich machen, dass der finanzielle Erfolg mit MONAT Engagement, Aufwand und Vertriebskompetenz erfordert.

3.7  - UMPACKEN UND NEUETIKETTIEREN

MONAT Produkte dürfen nur in der Originalverpackung verkauft werden. Market Partner dürfen die Etiketten von MONAT-Produkten nicht neu verpacken, umetikettieren oder ändern. Manipulationen an Etiketten/Verpackungen können einen Verstoß gegen geltende Gesetze darstellen und zu zivil-, verwaltungs- oder strafrechtlicher Haftung führen. Market Partner können auf jedem Produkt oder Produktbehälter einen personalisierten Aufkleber mit den persönlichen/Kontaktinformationen des Market Partners anbringen, solange dies geschieht, ohne vorhandene Etiketten zu entfernen oder Texte, Grafiken oder anderes Material auf dem Produktetikett zu verdecken.

3.8  - MESSEN, AUSSTELLUNGEN UND ANDERE VERKAUFSFOREN

Market Partner mit RCS-Status können MONAT-Produkte auf Messen und Fachmessen ausstellen, um sie zu bewerben. Unter keinen Umständen darf ein Market Partner jedoch Produkte von MONAT auf Messen und Fachausstellungen verkaufen.

Vor der Einreichung einer Einzahlung beim Veranstalter müssen sich die Market Partner an das Home Office von MONAT wenden und eine schriftliche Genehmigung zur bedingten Genehmigung einholen, da die Richtlinie von MONAT darin besteht, nur einen MONAT pro Veranstaltung zu genehmigen. Die endgültige Genehmigung wird dem ersten Market Partner erteilt, der eine offizielle Werbung für die Veranstaltung, eine Kopie des sowohl vom Market Partner als auch vom Veranstaltungsbeamten unterzeichneten Vertrags und eine Quittung einreicht, aus der hervorgeht, dass eine Anzahlung für den Stand geleistet wurde. Die Genehmigung wird nur für das angegebene Ereignis erteilt. Jeder Antrag auf Teilnahme an zukünftigen Veranstaltungen muss erneut an die Market Partner Support-Abteilung gerichtet werden. MONAT behält sich ferner das Recht vor, die Genehmigung zur Teilnahme an einer Veranstaltung zu verweigern, die sie nicht als geeignetes Forum für die Werbung für ihre Produkte oder die MONAT-Möglichkeit erachtet. Die Genehmigung wird nicht für Tauschbörsen, Garagenverkäufe, Flohmärkte oder Bauernmärkte erteilt, da diese Veranstaltungen dem professionellen Image, das MONAT darstellen möchte, nicht förderlich sind.

3.9  - TEILNAHME AN ANDEREN DIREKTPROGRAMMEN, PARTNERPROGRAMMEN & WETTBEWERBSPRODUKTEN


[A] TEILNAHME AN ANDEREN DIREKTVERTRIEBSPROGRAMMEN


Teilnahme an anderen Direktvertriebsprogrammen: Market Partner mit Rang unter Market Mentor:

MONAT Market Partnern unter dem Rang eines Market Mentor steht es frei, als Affiliates oder Distributoren an anderen Direktverkaufsvorhaben oder Marketingmöglichkeiten, Multi-Level-Marketing, Network-Marketing oder Relationship-Marketing-Möglichkeiten teilzunehmen, solange sie ihre Organisationen und Downlines getrennt halten.

Wenn ein Market Partner oder ein Mitglied seines unmittelbaren Haushalts mehrstufiges Marketing, Netzwerkmarketing, Beziehungsmarketing oder Direktverkaufsmöglichkeiten betreibt oder ein Unternehmen, das konkurrierende Produkte verkauft, liegt es in der Verantwortung des Market Partners, sicherzustellen, dass das MONAT-Geschäft vollständig getrennt und unabhängig von jedem anderen Programm betrieben wird, an dem der Market Partner teilnimmt. Dementsprechend dürfen die Market Partner keine

  1. a)auf sozialen Medien, die für die Bewerbung von MONAT-Produkten verwendet werden, auf Nicht-MONAT-Möglichkeiten oder Produkte abzielen oder diese teilen;
  2. b)MONAT-Produkte oder -Dienstleistungen in Verkaufsmaterialien, auf Websites, in sozialen Medien oder bei Verkaufsgesprächen mit anderen Produkten oder Dienstleistungen bündeln oder anzeigen;
  3. c)Werbematerialien, Verkaufshilfen oder Produkte von MONAT zusammen mit oder am gleichen Ort wie Materialien, Produkte oder Dienstleistungen von Nicht-MONAT zeigen;
  4. d)MONAT-Produkte oder -Möglichkeiten in Verbindung mit einem Nicht-MONAT-Programm, -Produkt oder -Service bestehenden oder potenziellen Kunden oder Market Partnern anbieten;
  5. e)Nicht-MONAT-Möglichkeiten, Produkte, Dienstleistungen, Schulungen oder Programme bei MONAT-Events wie Seminaren, Konferenzen oder Webinaren bewerben;
  6. f)ihr Geschäft übertragen oder andere Namen oder ID-Nummern (einschließlich die eines Ehepartners, Verwandten, Haushaltsmitglieds, Geschäfts oder einer juristischen Person wie einer Gesellschaft oder eines Trusts) nutzen, um diese Richtlinien zu umgehen.

Teilnahme an anderen Direktvertriebsprogrammen: Market Partner mit dem Rang Market Mentor und höher: Market Partner, die Market Mentor-, Managing Market Mentor-, Associate Executive Director-, Executive Director-, Senior Executive Director- und Founder-Ebenen erreichen, werden vom Vertriebsbereich zur Orientierung herangezogen und von MONAT auf höchstem Niveau gehalten. Das Erreichen des Ranges eines Markt-Mentors bietet dem Marekt Partner Zugang zu zusätzlichen vertraulichen Informationen von MONAT und Geschäftsgeheimnissen, Unterstützung und Entschädigung. Daher ist es allen diesen Personen untersagt, als verbundene Unternehmen oder Vertriebspartner an anderen Direktverkaufsvorhaben oder Marketingmöglichkeiten, Multi-Level-Marketing, Network-Marketing oder Relationship-Marketing-Möglichkeiten teilzunehmen.

Während des Zeitraums, in dem der Market Partner ein unabhängiges MONAT-Geschäft betreibt und weiterhin Provisionen oder Bonuszahlungen von MONAT in Verbindung mit diesem unabhängigen MONAT-Geschäft erhält (die „Laufzeit der Vereinbarung“), dürfen die Market Partner weder direkt noch indirekt einen anderen MONAT-Market-Partner, Mitarbeiter oder Kunden für ein anderes Direktvertriebsgeschäft anwerben.



[B] TEILNAHME AN AFFILIATE-PROGRAMMEN

Market Partner aller Ränge dürfen an Partnerprogrammen mit Einzelhändlern außerhalb des Direktvertriebskanals teilnehmen. Solche Partnerprogramme dürfen jedoch keine Belohnungen für den Aufbau eines Teams oder einer Downline vorsehen (da das Unternehmen sonst als Direktvertrieb eingestuft würde und den Bestimmungen des oben genannten Abschnitts „A“ unterläge). Provisionen dürfen nur durch das Bewerben der Produkte des Partnerunternehmens verdient werden. Market Partner dürfen keine Links oder Werbung für konkurrierende Partnerprodukte auf Social-Media-Seiten posten, die für die Förderung des MONAT-Geschäfts genutzt werden.


[C] KONKURRENZPRODUKTE

Market Partner dürfen keine konkurrierenden Produkte auf derselben Social-Media-Seite bewerben, die zur Förderung ihres MONAT-Geschäfts genutzt wird. Ein Verstoß gegen eine der Bestimmungen in diesem Abschnitt stellt eine unangemessene und unrechtmäßige Vertragsstörung zwischen MONAT und seinen Market Partnern dar und würde MONAT irreparablen Schaden zufügen. In einem solchen Fall kann MONAT nach eigenem Ermessen jegliche Sanktionen verhängen, die es für notwendig oder angemessen hält, gegen den betreffenden Market Partner oder dessen unabhängige Vertriebspartnerschaft vorgehen oder unverzügliche gerichtliche Maßnahmen ohne die Notwendigkeit einer Sicherheitsleistung einleiten. Solche Sanktionen können unter anderem die Aussetzung von Provisionen und Boni, Geldstrafen, Ausschluss von MONAT-Veranstaltungen und Anerkennungen oder die Beendigung der unabhängigen Vertriebspartnerschaft des Market Partners umfassen.

3.10  - ABWERBEVERBOT

MONAT Market Partner dürfen weder direkt noch indirekt andere MONAT Market Partner oder Kunden für andere Direktvertriebsgeschäfte anwerben. Der Begriff „erbitten“ umfasst, ist aber nicht beschränkt auf

  1. a.)die Übermittlung von Informationen oder das Angebot, Informationen über eine andere mehrstufige Marketing-, Netzwerkmarketing-, Beziehungsmarketing- oder Direktverkaufsmöglichkeit bereitzustellen;
  2. b.)jegliche Bemühungen, einen anderen MONAT Market Partner, Mitarbeiter oder Kunden direkt oder indirekt (d. h. über einen Dritten) auf andere Weise zu beeinflussen, um sich für eine andere mehrstufige Marketing-, Netzwerkmarketing-, Beziehungsmarketing- oder Direktverkaufsmöglichkeit anzumelden oder daran teilzunehmen.

Verstöße gegen diesen Abschnitt können zur sofortigen Kündigung der Market-Partner-Vereinbarung führen.

Unter Berücksichtigung der Vorteile, die MONAT allen Market Partnern bietet, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Websites, Marketingunterstützung und Schulungen, Provisionszahlungen und andere Anreize, und für die zusätzlichen Vorteile, die höherrangigen Market Partnern gewährt werden, für einen Zeitraum von (i) sechs (6) Monaten für alle Market Partner unter dem Rang eines Marktmentors; und (ii) zwölf (12) Monaten für alle Market Partner, die als Marktmentor und höher eingestuft sind, dürfen die Market Partner nach der Laufzeit der Vereinbarung keine Market Partner, Mitarbeiter oder Kunden von MONAT direkt oder indirekt für andere mehrstufige Marketing-, Netzwerkmarketing-, Beziehungsmarketing- oder Direktverkaufsmöglichkeiten rekrutieren.

Die Market Partner und das Unternehmen erkennen an, dass, da das Netzwerk-Marketing über Netzwerke unabhängiger Auftragnehmer durchgeführt wird, die über die gesamten Vereinigten Staaten und international verteilt sind, und die Geschäfte üblicherweise über das Internet und Telefon abgewickelt werden, ein Versuch, den geografischen Umfang dieser Abwerbeverbotsbestimmung eng einzuschränken, sie völlig unwirksam machen würde. Daher vereinbaren Market Partner und MONAT, dass die in diesem Abschnitt festgelegte Abwerbeverbotsbestimmung landesweit und für alle internationalen Märkte gilt, in denen MONAT Market Partner ansässig sind.

3.11  - BERICHTE ÜBER MARKET-PARTNER-AKTIVITÄTEN (GENEALOGIE) UND VERTRAULICHE INFORMATIONEN

„Vertrauliche Informationen“ umfassen unter anderem Markpartner-Aktivitätsberichte, die Identitäten von MONAT VIP-Kunden und Market Partnern, Kontaktinformationen von MONAT VIP-Kunden und Market Partnern sowie Informationen über den Verkaufsvolumen von Market Partnern. Vertrauliche Informationen können Market Partnern für den Zugriff und die Ansicht im Backoffice jeder replizierten MONAT-Website zur Verfügung stehen. Der Zugriff ist passwortgeschützt. Alle Markpartner-Aktivitätsberichte und die darin enthaltenen Informationen sind vertraulich und stellen proprietäre Informationen sowie Geschäftsgeheimnisse von MONAT dar. Diese Berichte stehen Market Partnern ausschließlich zum Zweck der Unterstützung ihrer jeweiligen Marketingorganisationen bei der Entwicklung ihres MONAT-Geschäfts zur Verfügung. Market Partner dürfen vertrauliche Informationen ausschließlich zur Entwicklung ihres unabhängigen MONAT-Geschäfts nutzen. Sollte ein Market Partner an anderen Direktvertriebs- oder Multilevel-Marketing-Ventures teilnehmen, ist er nicht berechtigt, auf bestimmte vertrauliche Informationen zuzugreifen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Downline-Genealogieberichte. Um vertrauliche Informationen zu schützen, darf ein Market Partner keine vertraulichen Informationen für folgende Zwecke nutzen oder offenlegen:

  1. a)Die Weitergabe von Passwörtern oder anderen Zugriffscodes zu seinem Backoffice an Dritte;
  2. b)Die Nutzung vertraulicher Informationen zur Konkurrenz mit MONAT oder für andere Zwecke als die Förderung oder Unterstützung seines MONAT-Geschäfts;
  3. c)Das Abwerben oder Beeinflussen von MONAT Market Partnern oder VIP-Kunden, die in Markpartner-Aktivitätsberichten oder anderen Berichten im Backoffice aufgeführt sind, um ihre Geschäftsbeziehungen mit MONAT zu ändern.

Diese Verpflichtung bleibt auch nach Kündigung der Vereinbarung in Kraft und ist unabhängig davon bindend, ob ein Market Partner noch mit dem Unternehmen verbunden ist oder nicht.

Auf Verlangen des Unternehmens müssen aktuelle oder ehemalige Market Partner das Original und alle Kopien von Markpartner-Aktivitätsberichten an das Unternehmen zurückgeben.

3.12  - ANSPRACHE ANDERER DIREKTVERKÄUFER

MONAT duldet weder, dass Market Partner gezielt oder bewusst das Verkaufspersonal eines anderen Direktvertriebsunternehmens ansprechen, um Produkte von MONAT zu verkaufen oder Market Partner für MONAT zu werden, noch duldet MONAT Market Partner, dass Mitglieder des Verkaufspersonals eines anderen Direktvertriebsunternehmens aufgefordert oder verlockt werden, gegen die Bedingungen ihres Vertrags mit einem anderen Unternehmen zu verstoßen, da diese Praktiken gegen den Verhaltenskodex verstoßen würden, dem wir als Mitglieder der European Direct Selling Association (Seldia) zustimmen. Sollten Market Partner eine solche Tätigkeit ausüben, tragen sie das Risiko, von der anderen Direktvertriebsgesellschaft verklagt zu werden. Wenn gegen einen Market Partner eine Klage, ein Schiedsverfahren oder eine Mediation eingereicht wird, in der behauptet wird, dass er oder sie unangemessene Rekrutierungstätigkeiten seiner Vertriebsmitarbeiter oder Kunden ausübt, zahlt MONAT weder die Verteidigungs- oder Anwaltskosten des Market Partners noch entschädigt MONAT den Market Partner für ein Urteil, einen Schiedsspruch oder einen Vergleich.

3.13  - CROSS-SPONSORING

Tatsächliches oder versuchtes Cross-Sponsoring ist strengstens untersagt. „Cross-Sponsoring“ wird definiert als die Anmeldung einer Person oder Entität, die bereits eine aktuelle Market Partner-Vereinbarung bei MONAT eingereicht hat oder innerhalb der letzten sechs Kalendermonate eine solche Vereinbarung hatte, in einer anderen Sponsorenlinie. Die Verwendung von Namen eines Ehepartners oder Verwandten, Handelsnamen, DBAs, angenommenen Namen, Unternehmen, Partnerschaften, fiktiven ID-Nummern oder anderen Methoden zur Umgehung dieser Richtlinie ist untersagt. Market Partner dürfen andere MONAT Market Partner weder herabsetzen, diskreditieren noch diffamieren, um sie dazu zu bewegen, Teil der Marketingorganisation des ersten Market Partners zu werden.

Wenn Cross-Sponsoring festgestellt wird, muss dies unverzüglich der Gesellschaft gemeldet werden. MONAT kann Disziplinarmaßnahmen gegen den Market Partner ergreifen, der die Organisation gewechselt hat, und/oder gegen jene Market Partner, die das Cross-Sponsoring gefördert oder daran teilgenommen haben. MONAT kann auch die gesamte oder einen Teil der Marketingorganisation des betreffenden Market Partners in dessen ursprüngliche Marketingorganisation zurückverlegen, wenn das Unternehmen dies für gerecht und machbar hält. MONAT ist jedoch nicht verpflichtet, die Marketingorganisation des Cross-Sponsorten Market Partners zurückzuverlegen, und die endgültige Entscheidung über die Organisation liegt im alleinigen Ermessen von MONAT. Market Partner verzichten auf jegliche Ansprüche und Klagegründe gegen MONAT, die sich aus der Disposition der Marketingorganisation des Cross-Sponsorten Market Partners ergeben oder damit zusammenhängen.

3.14  - FEHLER ODER FRAGEN

Wenn ein Market Partner Fragen hat oder glaubt, dass Fehler in Bezug auf Provisionen, Boni, Market Partner Activity Reports oder Gebühren gemacht wurden, muss der Market Partner MONAT innerhalb von 60 Tagen nach dem Datum des angeblichen Fehlers oder Vorfalls schriftlich benachrichtigen. MONAT ist nicht verantwortlich für Fehler, Auslassungen oder Probleme, die dem Unternehmen nicht innerhalb von 60 Tagen gemeldet werden.

3.15  - BEHÖRDLICHE GENEHMIGUNG ODER BILLIGUNG

Keine der Aufsichtsbehörden oder Beamten genehmigt oder unterstützt Direktvertriebs- oder Network-Marketing-Unternehmen oder -Programme. Daher dürfen die Market Partner nicht vertreten oder implizieren, dass MONAT oder sein Vergütungsplan von einer Regierungsbehörde „genehmigt“, „gebilligt“ oder anderweitig unterstützt wurde.

3.16  - ANTRÄGE UND BESTELLUNGEN

Market Partner dürfen die Einschreibungen neuer Bewerber und den Kauf von Produkten nicht manipulieren. Alle Market-Partner-Anträge und -Vereinbarungen müssen innerhalb von 72 Stunden nach dem Datum der Unterzeichnung an MONAT gesendet werden. Ebenso müssen alle Produktbestellungen innerhalb von 72 Stunden ab dem Zeitpunkt, an dem sie vom Kunden aufgegeben werden, an MONAT übermittelt werden.

3.17   - IDENTIFIKATION

Bei der Registrierung stellt das Unternehmen dem Market Partner eine eindeutige Market-Partner -Identifikationsnummer zur Verfügung, mit der er identifiziert wird. Diese Nummer wird verwendet, um Bestellungen aufzugeben und Provisionen und Boni zu verfolgen.

3.18  - BESTEUERUNG

Jeder Market Partner ist für die Buchhaltung, Erklärung und Zahlung aller Steuern, Beiträge und ähnlicher Einkünfte verantwortlich, die als unabhängiger Market Partner erzielt werden.

Wenn sie sich für den Status des unabhängigen Verkäufers entscheiden, wird MONAT in ihrem Namen ausnahmsweise auf ihre Provisionen und Boni die geltenden Sozialversicherungsbeiträge einbehalten. Der Market Partner erhält eine vierteljährliche Aufstellung über die Sozialbeiträge und diese Beiträge werden von seinen Provisionen abgezogen.

Diese Erklärung gilt als Rechnung für die Provisionen des Market Partners und er ist allein für die anderen Gebühren, Steuern und Beiträge im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit verantwortlich.

Wenn der Market Partner umsatzsteuerlich registriert wird und eine gültige Umsatzsteuerrechnung ausstellen muss, sendet er unverzüglich eine Benachrichtigung an MONAT.

Der Market Partner ermächtigt MONAT hiermit gemäß § 15 Umsatzsteuergesetz, seine Provisionen in Rechnung zu stellen, und er erklärt sich damit einverstanden, dass er selbst in Rechnung gestellte Rechnungen von MONAT während der Zeit, in der er Market Partner von MONAT bleibt, akzeptiert. MONAT ist daher berechtigt, im Namen des Market Partners Rechnungen mit dem Titel „Rechnung von MONAT im Namen und Auftrag des Market Partners“ auszustellen. MONAT wird dem Market Partner jede in seinem Namen und in seinem Auftrag ausgestellte Rechnung per E-Mail zusenden. Der Market Partner behält die volle Verantwortung für seine rechtlichen und steuerlichen Verpflichtungen aus den ursprünglichen Abrechnungsrechnungen, die von MONAT in seinem Namen und in seinem Namen gemäß dieser Vereinbarung ausgestellt wurden. Darüber hinaus kann der Market Partner die Informationen, die auf den von MONAT im Rahmen dieser Vereinbarung ausgestellten Rechnungen angegeben sind, innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Ausstellung dieser Rechnungen anfechten und wird eine überarbeitete Rechnung an MONAT senden.

MONAT kann Market Partners keine persönliche Steuerberatung anbieten und rät Market Partners, sich an einen Buchhalter, Anwalt oder einen anderen Steuerberater ihrer Wahl zu wenden.

3.19  - STATUS ALS UNABHÄNGIGER AUFTRAGNEHMER

Market Partner sind unabhängige Auftragnehmer und keine Käufer eines Franchise oder einer Geschäftsmöglichkeit. Die Vereinbarung zwischen MONAT und seinen Market Partnern begründet keine Arbeitgeber-/ Arbeitnehmerbeziehung, Agentur, Partnerschaft oder ein Joint Venture zwischen der Gesellschaft und dem Market Partner. Ein Market Partner darf nicht als Mitarbeiter für seine Dienstleistungen oder für steuerliche Zwecke behandelt werden. Alle Market Partner sind für die Zahlung der fälligen Steuern auf der Grundlage aller als Marktpartner des Unternehmens erzielten Vergütungen verantwortlich. Der Market Partner ist nicht befugt (ausdrücklich oder still), das Unternehmen an eine Verpflichtung zu binden. Jeder Market Partner legt seine eigenen Ziele, Öffnungszeiten und Verkaufsmethoden fest, solange er die Bedingungen des Beratervertrags, diese Richtlinien und Verfahren sowie die geltenden Gesetze einhält.

MONAT rät dem Market Partner, sich für den Status zu entscheiden, der seiner persönlichen Situation und seinen Zielen gemäß dem geltenden Recht am besten entspricht.

3.20  - VERSICHERUNG

Vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit muss der Market Partner eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen, die den Schaden abdeckt, den die Geschäftstätigkeit verursachen kann, sowie eine Versicherung für die Nutzung seines Fahrzeugs auf seinen Geschäftsreisen. Die Hausratversicherungen decken in der Regel keine geschäftsbedingten Verletzungen oder den Diebstahl oder die Beschädigung von Inventar oder Geschäftsausstattung ab. Market Partnern wird empfohlen, sich an ihre Versicherungsvertreter zu wenden, um sicherzustellen, dass ihr Geschäftseigentum geschützt ist. Dies kann oft mit einer einfachen Haftpflichtversicherung oder durch Erhalt einer Freistellungserklärung erreicht werden, die der Police des Market Partners hinzugefügt wird.

3.21  - INTERNATIONALES MARKETING

Aufgrund kritischer rechtlicher und steuerlicher Überlegungen muss MONAT den Weiterverkauf von MONAT-Produkten und die Präsentation des MONAT-Geschäfts auf potenzielle VIP-Kunden und Market Partner beschränken, die sich in Deutschland oder anderen Ländern befinden, die das Unternehmen offiziell für den Geschäftsbetrieb freigegeben hat. Zudem würde es dem Grundsatz, allen Market Partnern gleiche Chancen für internationale Expansion zu bieten, widersprechen, wenn einzelnen Market Partnern gestattet würde, in Märkten zu agieren, die von MONAT noch nicht eröffnet wurden. Dementsprechend sind Market Partner berechtigt, MONAT-Produkte zu verkaufen und VIP-Kunden sowie Market Partner nur in den Ländern zu registrieren, in denen MONAT offiziell tätig ist, wie in offiziellen Unternehmensunterlagen angekündigt. MONAT-Produkte oder Werbematerialien dürfen nicht in andere Länder versendet oder dort verkauft werden. Market Partner dürfen MONAT-Produkte oder Werbematerialien nur in ihrem Heimatland verkaufen, verschenken, übertragen oder vertreiben. Außerdem darf kein Market Partner in einem nicht genehmigten Land (a) Verkaufs-, Anmelde- oder Schulungsmeetings durchführen; (b) potenzielle Market Partner anmelden oder versuchen, diese einzuschreiben; oder (c) andere Aktivitäten zum Zweck des Verkaufs von MONAT-Produkten, der Gründung einer Marketingorganisation oder der Förderung der MONAT-Möglichkeit durchführen.

3.22  - EINHALTUNG VON GESETZEN UND VERORDNUNGEN

Market Partner sind verpflichtet, alle geltenden Gesetze und Vorschriften bei der Führung ihres Geschäfts einzuhalten. In Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten bleibt jede Partei allein verantwortlich für jegliche Verarbeitung, die sie selbstständig und außerhalb des hier definierten Umfangs durchführt. Daher verpflichten sich beide Parteien, alle ihnen obliegenden Verpflichtungen gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere der DSGVO und den entsprechenden nationalen Gesetzen, zu erfüllen. Beide Parteien verfügen über eigene Datenschutzregelungen, Benachrichtigungen und Verfahren, die unabhängig voneinander für alle personenbezogenen Daten gelten, die sie als Verantwortliche verarbeiten, einschließlich der Aufzeichnung ihrer Verarbeitungsaktivitäten. Zur Klarstellung: Jede Partei ist für die Verarbeitung der Daten verantwortlich, für die sie geeignete technische und organisatorische Maßnahmen umsetzt.

3.23  - MINDERJÄHRIGE

Eine Person, die in ihrem Wohnsitzland als minderjährig (bspw. unter 18-jährig) anerkannt ist, darf kein MONAT Market Partner sein. Market Partner dürfen keine Minderjährigen als VIP-Kunde oder Market Partner für das MONAT-Programm anmelden oder rekrutieren.

3.24  - GESCHÄFTSBESCHRÄNKUNGEN PRO MARKET-PARTNER UND PRO HAUSHALT

Ein Market Partner darf nur ein MONAT-Geschäft betreiben oder ein rechtliches oder wirtschaftliches Eigentum daran besitzen, sei es als Einzelunternehmen, Partner, Aktionär oder Begünstigter. Keine Einzelperson darf mehr als ein MONAT-Geschäft besitzen, betreiben oder daraus Vergütungen erhalten. Personen desselben Haushalts dürfen keinen weiteren MONAT-Vertrag abschließen oder an einem weiteren Geschäft beteiligt sein. Ein „Haushalt“ wird definiert als alle Personen, die unter derselben Adresse wohnen oder dort geschäftlich tätig sind und die durch Blut, Ehe, Lebenspartnerschaft oder Adoption verbunden sind oder als Familie oder in einer ähnlichen Gemeinschaft leben.

Um die Integrität des MONAT-Vergütungsplans zu wahren, müssen Ehepartner, Lebenspartner oder zusammenlebende Partner (im Folgenden zusammen als „Ehepartner“ bezeichnet), die MONAT-Market-Partner werden möchten, gemeinsam als ein MONAT-Geschäft registriert werden. Ehepartner dürfen weder einzeln noch gemeinsam ein anderes MONAT-Geschäft besitzen oder betreiben, noch dürfen sie direkt oder indirekt (z. B. als Aktionär oder Partner) an einem anderen MONAT-Geschäft beteiligt sein.

Ausnahmen von der Regel eines Geschäfts pro Market Partner/Haushalt können im Einzelfall berücksichtigt werden, wenn zwei Market Partner heiraten oder zusammenziehen oder wenn ein Market Partner durch Erbschaft ein weiteres Geschäft erhält. Anträge auf Ausnahmen von der Richtlinie müssen schriftlich an die Compliance-Abteilung gestellt werden. Außerdem dürfen Kinder über 18 Jahren, die bei ihren Eltern wohnen und alle Teilnahmevoraussetzungen erfüllen, einen eigenen Market-Partner-Vertrag abschließen.

3.25  - HANDLUNGEN VON HAUSHALTSMITGLIEDERN ODER ANGEGLIEDERTEN PERSONEN

Falls ein Mitglied des unmittelbaren Haushalts eines Market Partners Aktivitäten ausführt, die – wenn sie vom Market Partner selbst durchgeführt würden – eine Verletzung der Vereinbarung darstellen würden, wird diese Aktivität als Verstoß des Market Partners betrachtet. MONAT kann daraufhin disziplinarische Maßnahmen gemäß den Richtlinien und Verfahren gegen den Market Partner ergreifen. Ebenso wird jede Handlung einer Person, die in irgendeiner Weise mit einer Geschäftseinheit verbunden ist (im Folgenden „angegliederte Person“), die gegen die Vereinbarung verstößt, als Verstoß der Geschäftseinheit gewertet, und MONAT kann disziplinarische Maßnahmen gegen die Geschäftseinheit ergreifen.

3.26  - ANFORDERUNG VON AUFZEICHNUNGEN

Für jede Anfrage eines Market Partners nach Kopien von Rechnungen, Market Partner Activity Reports oder anderen Aufzeichnungen wird eine Gebühr von 2,00 EUR pro Seite und Kopie erhoben. Diese Gebühr deckt die Kosten für den Versand und die Zeit, die für die Recherche von Dateien und die Erstellung von Kopien der Aufzeichnungen erforderlich ist.

3.27  - ROLL-UP

Wenn in einer Marketingorganisation durch die Kündigung der Vereinbarung eines MONAT-Market-Partners eine Vakanz entsteht, wird jeder Market Partner, der sich unmittelbar unterhalb des gekündigten Market Partners in der ersten Ebene befindet, am Datum der Kündigung auf die erste Ebene („Frontlinie“) des Sponsors des gekündigten Market Partners verschoben. Beispiel: Wenn A Sponsor von B ist und B Sponsor von C1, C2 und C3 ist, dann werden C1, C2 und C3 in die erste Ebene von A „aufsteigen“, wenn B ihr Geschäft beendet.

In bestimmten außergewöhnlichen Fällen kann MONAT nach eigenem Ermessen durch ein internes Prüfungsgremium einen anderen Sponsor bestimmen, der sich von dem Sponsor unterscheidet, der normalerweise durch den Aufstieg in der Frontlinie zugewiesen würde.

3.28  - VERKAUF, ÜBERTRAGUNG ODER ABTRETUNG EINES MONATSGESCHÄFTS

Obwohl ein MONAT-Geschäft privat geführt und unabhängig betrieben wird, unterliegt der Verkauf, die Übertragung oder die Abtretung eines MONAT-Geschäfts oder einer Beteiligung an einer Geschäftseinheit, die ein MONAT-Geschäft betreibt, bestimmten Einschränkungen. Wenn ein Market Partner sein MONAT-Geschäft oder seine Beteiligung an einer Geschäftseinheit, die ein MONAT-Geschäft betreibt, verkaufen möchte, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  1. a)Der verkaufende Market Partner muss der Compliance-Abteilung nachweisen, dass der unmittelbare Upline-Market-Partner schriftlich mindestens sieben (7) Kalendertage vor dem Entwurf und Versand der formellen Verkaufs- und Übertragungsvereinbarung über den bevorstehenden Verkauf oder die Übertragung informiert wurde;
  2. b)Falls der Verkäufer sein Market-Partner-Abkommen an seinen unmittelbaren Upline-Market-Partner verkaufen möchte und beide Parteien eine einvernehmliche Verkaufs-/Übertragungsvereinbarung treffen, wird die Downline des Verkäufers in die bestehende Downline des unmittelbaren Upline-Market-Partners integriert (Roll-Up);
  3. c)Falls der Verkäufer nicht an seinen unmittelbaren Upline-Market-Partner verkaufen möchte, kann er das Market-Partner-Abkommen einer anderen Person anbieten, die die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt;
  4. d)Der Käufer oder Übernehmende muss ein qualifizierter MONAT-Market-Partner werden. Der Käufer oder Übernehmende muss das MONAT-Market-Partner-Abkommen sowie die MONAT-Richtlinien und -Verfahren akzeptieren. Falls der Käufer ein aktiver MONAT-Market-Partner ist, muss er zunächst sein aktuelles MONAT-Geschäft kündigen. Vor dem Abschluss und der Genehmigung des Verkaufs, der Übertragung oder der Abtretung durch MONAT müssen alle ausstehenden Verbindlichkeiten des Verkäufers gegenüber MONAT beglichen werden;
  5. e)Der Käufer oder Übernehmende muss eine Übertragungsgebühr von 110 EUR zahlen;
  6. f)Falls der Verkäufer ein MONAT-Konto mit einem „Founder“-Titel hat, wird der „Founder“-Titel sowie damit verbundene Boni oder Zahlungen aus dem Founder-Pool nicht an den Käufer oder Übernehmenden übertragen;
  7. g)Der Verkäufer muss sechs (6) Monate warten, bevor er sich unter einem anderen Sponsor erneut registrieren kann.

Vor dem Verkauf eines unabhängigen MONAT-Geschäfts oder einer Beteiligung an einer Geschäftseinheit muss der verkaufende Market Partner die Compliance-Abteilung von MONAT schriftlich über seine Absicht informieren, sein MONAT-Geschäft oder seine Beteiligung an einer Geschäftseinheit zu verkaufen. Außerdem muss der verkaufende Market Partner vor der Durchführung des Verkaufs eine schriftliche Genehmigung der Compliance-Abteilung einholen.

3.29  - TRENNUNGEN

MONAT-Market-Partner führen ihr Geschäft manchmal als Ehepaar, reguläre Partnerschaft, Gesellschaft oder andere Geschäftseinheit. Sollte es zu einer Scheidung oder Auflösung der Geschäftseinheit kommen, müssen Vorkehrungen getroffen werden, um sicherzustellen, dass eine Aufteilung des Geschäfts die Interessen und Einnahmen anderer Geschäftsbereiche in der Sponsorenkette weder nach oben noch nach unten negativ beeinflusst. Während des Scheidungs- oder Auflösungsprozesses müssen die Parteien eine der folgenden Methoden anwenden:

  1. a)eine der Parteien kann mit Zustimmung der anderen das Geschäft von MONAT aufgrund einer schriftlichen Abtretung betreiben, wobei die abtretenden Ehegatten, Gesellschafter, Partner oder Treuhänder MONAT ermächtigen, direkt und ausschließlich mit dem anderen Ehegatten oder nicht abtretenden Gesellschafter, Partner oder Treuhänder zu verhandeln;
  2. b)können die Parteien das Geschäft von MONAT weiterhin gemeinsam auf einer "Business-as-usual" -Basis betreiben, wobei in diesem Fall alle von MONAT gezahlten Entschädigungen gemäß dem Status quo, wie er vor dem Scheidungs- oder Auflösungsverfahren bestand, gezahlt werden. Dies ist das Standardverfahren, wenn sich die Parteien nicht auf das oben dargelegte Format einigen.

Unter keinen Umständen darf die Marketingorganisation der scheidenden Ehegatten oder einer sich auflösenden Geschäftseinheit gespalten werden. Ebenso wird MONAT unter keinen Umständen Provisions- und Bonuszahlungen zwischen scheidenden Ehepartnern oder Mitgliedern auflösender Unternehmen aufteilen. MONAT erkennt nur eine Marketingorganisation an und leistet nur eine Provisionszahlung pro MONAT-Geschäft und Provisionszyklus. Provisionszahlungen werden immer an dieselbe natürliche oder juristische Person geleistet. Für den Fall, dass die Parteien eines Scheidungs- oder Auflösungsverfahrens nicht in der Lage sind, einen Streit über die Veräußerung von Provisionen und das Eigentum an dem Unternehmen rechtzeitig, wie vom Unternehmen festgelegt, beizulegen, wird der Market-Partnervertrag unfreiwillig aufgehoben.

Wenn ein ehemaliger Ehegatte aufgrund einer Scheidung alle Rechte am ursprünglichen MONAT-Geschäft vollständig aufgegeben hat, steht es ihm danach frei, sich unter einem beliebigen Sponsor seiner Wahl anzumelden, ohne sechs Kalendermonate zu warten. Im Falle von Auflösungen von Geschäftseinheiten muss der ehemalige Partner, Aktionär, Mitglied oder ein anderes verbundenes Unternehmen, das keine Beteiligung an dem Geschäft behält, sechs Kalendermonate ab dem Datum der endgültigen Auflösung warten, bevor er sich wieder als Market Partner einschreibt. In beiden Fällen hat der ehemalige Ehepartner oder Geschäftspartner jedoch keine Rechte an einem Markt Partner in ihrer ehemaligen Organisation oder an einen ehemaligen Einzelhandels- oder VIP-Kunden. Sie müssen das neue Geschäft in der gleichen Weise entwickeln, wie es jeder andere neue Market Partner tun würde.

3.30  - SPONSORING

Alle aktiven Market Partner, die in gutem Ansehen stehen, haben das Recht, andere Personen bei MONAT zu sponsern und einzuschreiben. Jeder potenzielle Market Partner hat das uneingeschränkte Recht, seinen eigenen Sponsor auszuwählen. Falls zwei Market Partner behaupten, der Sponsor desselben neuen Market Partners zu sein, betrachtet das Unternehmen die zuerst eingegangene Anmeldung als verbindlich.

Beim Sponsern eines neuen Market Partners über den Online-Anmeldeprozess darf der Sponsor den neuen Bewerber beim Ausfüllen der Anmeldeformulare unterstützen. Allerdings muss der Bewerber die Online-Anmeldung und -Vereinbarung, die MONAT-Richtlinien und -Verfahren sowie den MONAT-Vergütungsplan persönlich überprüfen und akzeptieren. Der Sponsor darf nicht im Namen des Bewerbers die Online-Anmeldung ausfüllen oder diesen Unterlagen zustimmen.

3.31  - NACHFOLGE

Im Falle des Todes oder der Geschäftsunfähigkeit eines Market Partners kann sein Geschäft an seine Erben übertragen werden. Die erforderlichen rechtlichen Unterlagen müssen dem Unternehmen vorgelegt werden, um sicherzustellen, dass die Übertragung korrekt ist. Market Partner sollten einen Anwalt konsultieren, um bei der Erstellung eines Testaments oder eines anderen letztwilligen Dokuments Unterstützung zu erhalten. Wird ein MONAT-Geschäft durch ein Testament oder ein anderes letztwilliges Verfahren übertragen, erwirbt der Begünstigte das Recht, alle Boni und Provisionen der Marketingorganisation des verstorbenen Market Partners zu erhalten, vorausgesetzt, die folgenden Anforderungen werden erfüllt:

  1. a)Der Nachfolger muss eine Market-Partner-Vereinbarung abschließen und unterzeichnen;
  2. b)Er muss die Bestimmungen der Vereinbarung einhalten; und
  3. c)Alle Qualifikationen für den Status des verstorbenen Market Partners müssen erfüllt sein.

Die Boni und Provisionen eines MONAT-Geschäfts, das gemäß diesem Abschnitt übertragen wurde, werden gemeinsam an die Begünstigten ausgezahlt. Die Begünstigten müssen MONAT eine „Adressangabe“ bereitstellen. Falls das Geschäft mehreren Begünstigten hinterlassen wird, müssen diese eine Geschäftseinheit gründen, da MONAT alle Bonus- und Provisionszahlungen an diese Einheit ausstellt.

3.32  - ÜBERTRAGUNG BEI TOD EINES MARKET PARTNERS

Um eine testamentarische Übertragung eines MONAT-Geschäfts abzuschließen, muss der Nachlassverwalter oder Testamentsvollstrecker des verstorbenen Market Partners alle notwendigen Unterlagen vorlegen, um das Recht des Nachfolgers am Geschäft zu belegen. Der Nachfolger oder die Nachfolger müssen eine Market-Partner-Vereinbarung abschließen und die weiteren Anforderungen aus Abschnitt 3 erfüllen.

3.33  - ÜBERTRAGUNG BEI VERHINDERUNG EINES MARKET PARTNERS

Um eine Übertragung eines MONAT-Geschäfts aufgrund von Geschäftsunfähigkeit abzuschließen, muss der geschäftsunfähige Market Partner einen gültigen Vermögensvertrags-Trust mit dem Treuhänder abschließen und diesen MONAT vorlegen. Der Treuhänder muss im Namen des geschäftsunfähigen Market Partners eine Market-Partner-Vereinbarung abschließen und die weiteren Anforderungen aus Abschnitt 3 erfüllen.

3.34  - TELEMARKETING

Market Partner dürfen im Rahmen ihres MONAT-Geschäfts kein Telemarketing betreiben. Der Begriff „Telemarketing“ bezieht sich auf das Tätigen eines oder mehrerer Telefonanrufe an eine Person oder Organisation, um den Kauf eines MONAT-Produkts zu fördern oder sie für die MONAT-Geschäftsmöglichkeit zu gewinnen. „Kaltanrufe“, die potenzielle Kunden oder Market Partner ansprechen, um für MONAT-Produkte oder die MONAT-Geschäftsmöglichkeit zu werben, sind verboten. Jedoch sind Telefonanrufe an potenzielle Kunden oder Market Partner (im Folgenden „Interessent“ genannt) in den folgenden Fällen erlaubt:

  1. a)Der Market Partner hat eine bestehende Geschäftsbeziehung mit dem Interessenten. Eine „bestehende Geschäftsbeziehung“ ist eine Beziehung, die auf dem Kauf, der Miete oder dem Leasing von Waren oder Dienstleistungen vom Market Partner durch den Interessenten oder auf einer finanziellen Transaktion zwischen beiden Parteien basiert und innerhalb der letzten 18 Monate vor dem Anruf stattgefunden hat;
  2. b)Der Interessent hat innerhalb der letzten drei (3) Monate eine persönliche Anfrage zu einem Produkt oder einer Dienstleistung des Market Partners gestellt;
  3. c)Der Market Partner erhält eine schriftliche und unterschriebene Genehmigung des Interessenten, ihn anzurufen. Diese Genehmigung muss die Telefonnummer(n) angeben, unter denen der Market Partner den Interessenten kontaktieren darf.;
  4. d)Der Market Partner wurde an eine Person verwiesen, die Interesse an den MONAT-Produkten oder der MONAT-Möglichkeit geäußert hat;
  5. e)Der Market Partner darf Familienmitglieder, persönliche Freunde und Bekannte kontaktieren. Ein „Bekannter“ ist jemand, mit dem du in den letzten drei Monaten mindestens eine Beziehung aus erster Hand hattest. Im Allgemeinen erfolgen alle Maßnahmen in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften über personenbezogene Daten.

Darüber hinaus dürfen die Market Partner während des Betriebs ihrer MONAT-Geschäfte keine automatischen Telefonwählsysteme oder Software verwenden. Die Market Partner dürfen keine ausgehenden Telefonanrufe an Personen tätigen oder initiieren, die eine zuvor aufgezeichnete Nachricht (einen „Robocall“) in Bezug auf oder im Zusammenhang mit den MONAT-Produkten oder -Möglichkeiten senden.

3.35  - BACKOFFICE-ZUGANG

MONAT stellt seinen Market Partnern ein Online-Back-Office zur Verfügung. Dieses bietet Zugriff auf vertrauliche und geschützte Informationen, die ausschließlich zur Förderung des MONAT-Geschäfts und zur Steigerung der Verkäufe von MONAT-Produkten genutzt werden dürfen. Der Zugriff auf das Back Office ist passwortgeschützt. Market Partner dürfen ihre Zugangsdaten unter keinen Umständen an Dritte weitergeben. Der Zugriff auf das Back Office ist ein Privileg und kein Recht. MONAT behält sich das Recht vor, den Zugriff auf das Back Office nach eigenem Ermessen zu verweigern.

ABSCHNITT 4 – ZUSTÄNDIGKEITEN DER MARKET PARTNER

4.1  - ÄNDERUNG DER ADRESSE ODER TELEFONNUMMER

Um eine pünktliche Lieferung von Produkten und Support-Materialien zu gewährleisten, ist es wichtig, dass die Dateien von MONAT aktuell sind. Für den Versand sind Straßenadressen erforderlich. Market Partner, die einen Umzug planen, sollten ihre Postanschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer entweder über die Kunden-/Market-Partner-Support oder über das Backoffice der replizierten MONAT-Website der Market Partner aktualisieren. Um eine ordnungsgemäße Lieferung zu gewährleisten, muss MONAT über alle Änderungen zwei Wochen im Voraus informiert werden.

4.2  - LAUFENDE VERPFLICHTUNGEN

4.2.1  - TRAINING

MONAT empfiehlt, dass jeder Market Partner, der einen anderen Market Partner bei MONAT sponsert, eine gute Unterstützungs- und Schulungsfunktion wahrnimmt, um sicherzustellen, dass seine Downline-Market-Partner ihr jeweiliges MONAT-Geschäft ordnungsgemäß betreiben. Den Market Partnern wird dringend empfohlen, fortlaufenden Kontakt und Kommunikation mit den Market Partnern in ihren Marketingorganisationen zu haben. Beispiele für solche Kontakte und Mitteilungen können unter anderem Newsletter, Korrespondenz, persönliche Treffen, Telefonkontakt, Voicemail, E-Mail und die Begleitung von Downline-Market-Partner zu MONAT-Meetings, Schulungen und anderen Funktionen umfassen. Upline-Market-Partner werden auch ermutigt, neue Market Partner in Produktwissen, effektiven Verkaufstechniken, dem MONAT-Vergütungsplan und der Einhaltung der Unternehmensrichtlinien und -verfahren zu motivieren und zu schulen. Die Kommunikation und die Schulung der Downline Market Partner darf jedoch nicht gegen die Bestimmungen dieser P&Ps verstoßen. Market Partner werden ermutigt, die Market Partner in ihren Marketingorganisationen zu überwachen, um sicherzustellen, dass Downline-Market-Partner keine unangemessenen Produkt- oder Geschäftsansprüche geltend machen oder sich an illegalen oder unangemessenen Verhaltensweisen beteiligen.

4.2.2  - SCHULUNGEN

Mit zunehmendem Erfolg und Führungskompetenz werden Market Partner von MONAT gelegentlich aufgefordert, ihre Erfahrungen in Verkaufstechniken, Produktkenntnissen und im MONAT-Geschäftsmodell mit weniger erfahrenen Partnern zu teilen.

4.2.3  - LAUFENDE VERTRIEBSVERANTWORTUNG

Unabhängig von ihrem Erfolgsniveau sind Market Partner verpflichtet, kontinuierlich aktiv Verkäufe zu fördern, neue Kunden (Einzel- und VIP-Kunden) zu gewinnen und bestehende Kunden zu betreuen.

4.3  - NEGATIVE MELDUNGEN

MONAT strebt danach, Market Partnern die besten Produkte, den besten Vergütungsplan und den besten Service der Branche zu bieten. Daher werden konstruktive Kritik und Vorschläge geschätzt. Diese sollten schriftlich an den Kundenservice weitergeleitet werden. Negative Kommentare über das Unternehmen, seine Produkte oder den Vergütungsplan, die von Market Partnern im Feld gemacht werden, sind jedoch untersagt, da sie andere Market Partner demotivieren könnten. Um ein gutes Beispiel für ihre Organisation zu setzen, dürfen Market Partner MONAT, seine Produkte, den Vergütungsplan, andere Partner oder die Mitarbeiter des Unternehmens weder herabsetzen noch negativ kommentieren.

4.4  - BEREITSTELLUNG VON UNTERLAGEN FÜR ANTRAGSTELLER

Market Partner sind verpflichtet, potenziellen Partnern die aktuellste Version der Richtlinien und Verfahren sowie des Vergütungsplans vor Abschluss einer Market-Partner-Vereinbarung bereitzustellen (oder sicherzustellen, dass diese online darauf zugreifen können). Diese Unterlagen können auch von der MONAT-Website heruntergeladen werden.

4.5  - MELDEN VON RICHTLINIENVERSTÖSSEN

Market Partner, die einen Richtlinienverstoß durch einen anderen Partner beobachten, sollten einen schriftlichen Bericht an die Compliance-Abteilung senden. Der Bericht sollte Details wie Datum, Häufigkeit, beteiligte Personen und unterstützende Unterlagen enthalten.

ABSCHNITT 5 – VERKAUFSTÄTIGKEIT

5.1  - PRODUKTVERKÄUFE

Der MONAT Vergütungsplan basiert auf dem Verkauf von MONAT Produkten an Endverbraucher. Market Partner müssen die Einzelhandelsverkaufsanforderungen der Personal- und Marketingorganisation erfüllen (sowie andere Anforderungen erfüllen, die in der Vereinbarung festgelegt sind), um Anspruch auf Boni, Provisionen und den Aufstieg zu höheren Leistungsniveaus zu haben. Die folgenden Umsatzanforderungen müssen erfüllt sein, damit Marktpartner für Provisionen in Frage kommen:

  1. a)Market Partner müssen die Anforderungen an das persönliche Volumen erfüllen, um die mit ihrem Rang verbundenen Anforderungen gemäß dem MONAT-Vergütungsplan zu erfüllen.
  2. b)Market Partner müssen die Anforderungen an das Gruppenvolumen erfüllen, um die mit ihrem Rang verbundenen Anforderungen gemäß dem MONAT-Vergütungsplan zu erfüllen.

5.2  - KEINE GEBIETSBESCHRÄNKUNGEN

Garantien für Exklusivgebiete bestehen nicht.

5.3  - MONAT FLEXSHIP PROGRAMM

Als zusätzlichen Komfort für seine VIP-Kunden und Market Partner bietet MONAT ein Flexship-Programm mit automatischer monatlicher oder zweimonatlicher Lieferung von MONAT-Produkten an deine Privatadresse.

Pro VIP-Konto sind eindeutige Kreditkarten- oder Zahlungsinformationen, Adressen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen erforderlich. MONAT prüft und untersucht alle verdächtigen Aufträge und Konten. Provisionen können bis zu einer Untersuchung einbehalten werden.

*Die Zeit der Platzierung für Bestellungen im Zusammenhang mit einem Flexship-Programm wird standardmäßig auf die Eastern Standard Time Zone (EST) eingestellt.

5.4  - VORVERTRAGLICHE INFORMATIONEN UND VERKAUFSBELEGE

Beim Verkauf eines MONAT-Produkts an einen Kunden hat der Market Partner dem Kunden ein vorvertragliches Informationsdokument (DIP), einen Kaufbeleg, vorzulegen, der den Kunden unter anderem über das vierzehn (14) Tage währende Widerrufsrecht informiert, das mit der Lieferung der Produkte beginnt. Diese Dokumente können dematerialisiert werden.

Der Market Partner bewahrt für jeden abgeschlossenen Verkauf die vom Kunden unterzeichneten DIP- und Verkaufsbelege auf und sendet eine Kopie an MONAT, damit MONAT die Einhaltung der Vertragsbedingungen durch den Market Partner überprüfen kann.

ABSCHNITT 6 – BONI UND PROVISIONEN

6.1  - BONUS- UND PROVISIONSQUALIFIKATIONEN

Ein Market Partner muss aktiv sein und die Vereinbarung einhalten, um sich für Boni und Provisionen zu qualifizieren. Solange ein Marktpartner die Vertragsbedingungen einhält, zahlt MONAT dem Marktpartner Provisionen gemäß dem Vergütungsplan.

Ungeachtet des Vorstehenden werden alle Provisionen, Boni oder sonstigen Vergütungen, die einem Market Partner geschuldet werden, unabhängig vom aufgelaufenen Betrag, am Ende eines jeden Geschäftsjahres oder bei Beendigung der Market-Partner-Vereinbarung eines Market Partners gezahlt.

6.2  - ANPASSUNG DER PRÄMIEN UND PROVISIONEN

6.2.1  - ANPASSUNGEN FÜR ZURÜCKGEGEBENES PRODUKT

Market Partner erhalten Boni und Provisionen basierend auf den tatsächlichen Verkäufen von Produkten an Endverbraucher. Wenn ein Produkt an MONAT zurückgegeben wird oder von der Firma zurückgekauft wird, werden die Boni und Provisionen, die mit diesem zurückgegebenen oder zurückgekauften Produkt verbunden sind, im Monat der Rückerstattung und in jedem darauffolgenden Zahlungszeitraum abgezogen, bis die Boni und Provisionen vollständig zurückgezahlt sind. Sollte ein Market Partner seinen Vertrag kündigen, bevor die Boni und Provisionen in Bezug auf das zurückgegebene Produkt vollständig zurückgeholt wurden, kann der ausstehende Betrag mit etwaigen Forderungen des ausgeschiedenen Market Partners verrechnet werden.

6.2.2  - KARTENGEBÜHREN

MONAT zahlt derzeit Boni und Provisionen über das PayQuicker-Portal. Momentan übernimmt das Unternehmen alle damit verbundenen Gebühren. MONAT behält sich das Recht vor, alle Gebühren, die durch dieses Zahlungssystem oder ein Direktüberweisungsprogramm entstehen, von den Boni und Provisionen der Market Partner abzuziehen. In diesem Fall wird MONAT alle Market Partner mindestens 30 Tage im Voraus benachrichtigen.

6.3  - BERICHTE

Alle von MONAT bereitgestellten Informationen in Market Partner Activity Reports, einschließlich, aber nicht beschränkt auf persönliches und Gruppenvolumen (oder Teile davon) sowie Aktivitäten im Bereich Downline-Sponsoring, werden als genau und zuverlässig betrachtet. Dennoch kann aufgrund verschiedener Faktoren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Möglichkeit von menschlichen, digitalen, elektronischen oder mechanischen Fehlern, die Genauigkeit, Vollständigkeit und Aktualität von Bestellungen, abgelehnten Zahlungen per Kreditkarte oder elektronischen Scheck, zurückgegebenen Produkten und Rückbuchungen von Kreditkarten und elektronischen Schecks nicht garantiert werden.

ALLE INFORMATIONEN ZU PERSÖNLICHEM UND GRUPPENVOLUMEN WERDEN „WIE BESEHEN“ OHNE GARANTIEN, AUSDRÜCKLICHE ODER STILLE, UND OHNE IRGENDEINE DARSTELLUNG VON IRGENDEINER ART BEREITGESTELLT. INSBESONDERE WIRD KEINE GARANTIE ÜBER DIE HANDELSÜBLICHKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER NICHTVERLETZUNG ÜBERNOMMEN.

SOWEIT ES DAS ANWENDBARE RECHT ERLAUBT, ÜBERNEHMEN MONAT UND ANDERE PERSONEN, DIE DIE INFORMATIONEN ERSTELLEN ODER ÜBERMITTELN, IN KEINEM FALL HAFTUNG GEGENÜBER EINEM MARKET PARTNER ODER EINER ANDEREN PERSON FÜR DIREKTE, INDIREKTE, FOLGESCHÄDEN, NEBENKOSTEN, BESONDERE ODER STRAFSCHÄDEN, DIE AUS DER NUTZUNG ODER DEM ZUGRIFF AUF INFORMATIONEN ZU PERSÖNLICHEM UND GRUPPENVOLUMEN ENTSTEHEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BEGRENZT AUF VERLORENE GEWINNE, BONI ODER PROVISIONEN, VERLUST VON CHANCEN UND SCHÄDEN, DIE AUF UNGENAUIGKEIT, UNVOLLSTÄNDIGKEIT, UNANNEHMLICHKEIT, VERZÖGERUNG ODER VERLUST DER NUTZUNG DER INFORMATIONEN ZURÜCKZUFÜHREN SIND), SELBST WENN MONAT ODER ANDERE PERSONEN, DIE DIE INFORMATIONEN ERSTELLEN ODER ÜBERMITTELN, AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDEN.

Der Zugriff auf und die Nutzung von MONATs Online-Berichterstattungsdiensten sowie die Abhängigkeit von solchen Informationen erfolgt auf eigene Gefahr. Alle Informationen werden „wie sie sind“ bereitgestellt. Wenn du mit der Genauigkeit oder Qualität der Informationen unzufrieden bist, ist dein einziges und exklusives Rechtsmittel, den Zugriff auf und die Nutzung von MONATs Online- und Telefonsystemen zur Berichterstattung sowie deine Abhängigkeit von diesen Informationen zu beenden.

ABSCHNITT 7 – PRODUKTGARANTIEN UND RÜCKSENDUNGEN

7.1  - 30 TAGE GELD-ZURÜCK-GARANTIE

MONAT bietet eine 30-tägige Geld-zurück-Garantie (abzüglich Versand- und Bearbeitungsgebühren) auf alle Bestellungen. Wenn du aus irgendeinem Grund mit einem Produkt von MONAT, das der Kunde kauft, nicht zufrieden bist, kann der Behälter mit dem Rest des Produkts innerhalb von 30 Tagen nach der Bestellung an MONAT zurückgeschickt werden, um eine vollständige Rückerstattung des Kaufpreises (abzüglich Versand- und Bearbeitungsgebühren) zu erhalten. Diese Garantie wird zusätzlich zu den gesetzlichen Garantien gemäß den geltenden Verbrauchergesetzen angeboten und soll deren Anwendbarkeit nicht einschränken oder ausschließen. Alle Rückerstattungen werden nur der Kredit- oder Debitkarte gutgeschrieben, die für den ursprünglichen Kauf verwendet wurde.

7.2  - PRODUKTRÜCKSENDUNGEN NACH 30 TAGEN

Nach 30 Tagen bietet MONAT eine Rückerstattung von 90% des Kaufpreises (ohne Versand- und Bearbeitungsgebühren) für die Rückgabe aller ungeöffneten und unbenutzten Produkte an. MONAT erstattet den Kaufpreis (ohne Versand- und Bearbeitungsgebühren) der zurückgegebenen Artikel auf die ursprüngliche Zahlungsweise. Rücksendungen nach 90 Tagen ab Eingang der Bestellung werden nicht akzeptiert.

7.3  - KUNDENRECHT AUF WIDERRUF

Ein Kunde, der einen Kauf getätigt hat, hat zehn Werktage nach dem Verkauf oder der Vertragsausführung Zeit, um seine Bestellung zu stornieren und eine vollständige Rückerstattung gemäß der Widerrufsbelehrung auf dem Bestellformular oder der Verkaufsquittung zu erhalten. Wenn ein Market Partner einen Verkauf tätigt oder eine Bestellung von einem Kunden aufnimmt, der innerhalb des geltenden Zeitraums storniert oder eine Rückerstattung anfordert, muss der Market Partner dem Kunden das Geld unverzüglich zurückerstatten, solange die Produkte an den Market Partner in nahezu unversehrtem Zustand zurückgegeben werden. Market Partner müssen die Kunden mündlich über ihr Recht informieren, einen Kauf oder eine Bestellung innerhalb des geltenden Zeitraums zu widerrufen, und sicherstellen, dass das Datum der Bestellung oder des Kaufs auf dem Bestellformular oder der Verkaufsquittung vermerkt ist. Alle Kunden müssen zum Zeitpunkt des Verkaufs zwei Kopien einer offiziellen MONAT-Verkaufsquittung erhalten. Die Quittung informiert den Kunden schriftlich über seine Rechte zur Stornierung der Verkaufsvereinbarung.

7.4  - RÜCKGABE VON PRODUKT- UND VERKAUFSHILFEN DURCH MARKET PARTNER BEI STORNIERUNG

Bei Kündigung eines Market-Partner-Vertrags kann der Market-Partner sein Starter-Kit und alle Verkaufshilfen gegen Rückerstattung zurückgeben. Um eine Rückerstattung von MONAT gemäß dieser Richtlinie zu erhalten, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. a)Die zurückgegebenen Artikel müssen vom Market Partner persönlich bei MONAT gekauft worden sein (Einkäufe von anderen Market Partnern oder Dritten sind nicht erstattungsfähig);
  2. b)Die Artikel müssen sich in einem wiederverkäuflichen Zustand befinden (siehe Definition von „Wiederverkäuflich“ unten); und
  3. c)Die Artikel müssen innerhalb eines Jahres vor dem Datum der Stornierung bei MONAT gekauft worden sein

Nach Erhalt eines verkaufsfähigen Starter-Kits und/oder Produkts sowie Verkaufsunterstützungsmaterialien wird der Market Partner 90 % des Nettokaufpreises des ursprünglichen Kaufpreises zurückerstattet. Versandgebühren, die dem Market Partner bei der ursprünglichen Bestellung und Rücksendung entstanden sind, werden nicht erstattet. Wenn die Käufe über eine Kreditkarte getätigt wurden, wird die Rückerstattung auf das gleiche Konto zurückgebucht. Produkte und Verkaufsunterstützungsmaterialien gelten als „verkaufsfähig“, wenn sie ungeöffnet und unbenutzt sind (in einem Zustand, der es zu einem allgemein praktizierten Geschäft macht, die Ware zu einem vollen Preis zu verkaufen), die Verpackung und Kennzeichnung nicht verändert oder beschädigt wurde und sie innerhalb eines Jahres nach dem Kaufdatum an MONAT zurückgesendet werden.

Artikel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs ausdrücklich, als nicht rücksendbar, eingestellt oder als saisonale Artikel gekennzeichnet sind, sind nicht verkaufsfähig.

7.5  - BEARBEITUNG VON RETOUREN

Die folgenden Verfahren gelten für alle Rücksendungen für Rückerstattungen:

Rücksendungen von Artikeln, die für eine Rücksendung in Frage kommen, werden innerhalb von 90 Tagen nach Erhalt angenommen. Artikel müssen ungeöffnet / unbenutzt in der Originalverpackung zurückgesandt werden. Um Produkte für eine Rückerstattung zurückzusenden, muss der Kunde die Produkte direkt an MONAT zurücksenden und die unten aufgeführten Schritte ausführen:

  1. a)Die Artikel müssen innerhalb von 90 Tagen ab Kaufdatum an MONAT zurückgesandt werden;
  2. b)Der Kunde muss zunächst eine Rücksendegenehmigungsnummer (RMA) erhalten, indem er sich unter der auf der Unternehmenswebsite angegebenen Telefonnummer oder E-Mail-Adresse an das Kunden-Support-Team von MONAT wendet;
  3. c)Die Produkte müssen innerhalb von 30 Tagen nach der Zuweisung der RMA-Nummer im Lager eingegangen sein;
  4. c)Der Kunde muss die Bestellnummer angeben und angeben, ob er eine vollständige Rückerstattung oder eine teilweise Rückerstattung beantragt;
  5. d)Die Rücksendegenehmigung verfällt nach 30 Tagen;
  6. e)Bei der Verpackung der zurückzusendenden Produkte müssen ordnungsgemäße Versandkartons und Verpackungsmaterialien verwendet werden. Alle Rücksendungen müssen vom Market Partner oder Kunden vorab bezahlt werden. MONAT akzeptiert keine Nachnahme-Pakete. Das Risiko des Verlusts während des Versands für die zurückgegebenen Produkte trägt der Market Partner oder Kunde, der das Produkt zurücksendet. Sollte das zurückgegebene Produkt nicht im MONAT-Verteilzentrum eingegangen sein, liegt es in der Verantwortung des Market Partners oder Kunden, den Versand zu verfolgen.

7.6  - RÜCKERSTATTUNGEN

Eine Rückerstattung erfolgt, sobald wir Ihre zurückgesandten Artikel aus dem oben aufgeführten RMA-Prozess erhalten haben. Alle Artikel, die bei Erhalt beschädigt werden, sind nicht erstattungsfähig. Rückerstattungen beinhalten keine Versand- oder Bearbeitungsgebühren, außer im Falle von fehlerhaften oder beschädigten Artikeln. Deine Rückerstattung wird der ursprünglichen Zahlungsart gutgeschrieben, die für die ursprüngliche Transaktion verwendet wurde, und beträgt den Produktpreis abzüglich Versand- und Bearbeitungsgebühren.

Bitte beachte, dass es je nach Bearbeitungszeit bis zu 10 Werktage dauern kann, bis die Rückerstattung per Kredit- oder Debitkarte von deiner Bank auf dein Konto überwiesen wird. Dies kann je nach Kredit- oder Debitkartenanbieter stark variieren.

ABSCHNITT 8 – STREITBEILEGUNG UND VERTRAGLICHE RECHTSBEHELFE

8.1  - DISZIPLINARSTRAFEN

Verstöße gegen den Vertrag, diese Richtlinien und Verfahren, Verstöße gegen geltende gesetzliche Bestimmungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf eine etwaige Treuepflicht, illegales, betrügerisches, täuschendes oder unethisches Geschäftsverhalten oder eine Handlung oder Unterlassung durch einen Market Partner, die nach alleinigem Ermessen des Unternehmens dessen Ruf oder Goodwill schädigen könnte (diese Handlung oder Unterlassung muss nicht im Zusammenhang mit dem MONAT-Geschäft des Market Partners stehen), können nach Ermessen von MONAT zu einer oder mehreren der folgenden Korrekturmaßnahmen führen:

  1. a)Erteilung einer schriftlichen Abmahnung oder Verwarnung;
  2. b)Aufforderung an den Market Partner, sofort Schritte zu unternehmen, um die Situation zu ändern;
  3. c)Einbehaltung aller oder eines Teils der Boni und Provisionen des Market Partners während der Zeit, in der MONAT ein angebliches Fehlverhalten des Market Partners untersucht (wird das Geschäft eines Market Partners aus disziplinarischen Gründen gekündigt, hat der Market Partner keinen Anspruch auf Rückerstattung der einbehaltenen Boni oder Provisionen während des Untersuchungszeitraums);
  4. d)Aussetzung des Market Partner-Vertrags für die Dauer der Untersuchung wegen Verstoßes gegen den Vertrag. In diesem Fall hat der Market Partner während der Aussetzung kein Recht, Produkte im Namen von MONAT zu verkaufen und am Vergütungsplan teilzunehmen;
  5. e)Dauerhafter oder vorübergehender Verlust oder Reduzierung des aktuellen Titels des Market Partners (der später erneut erworben werden kann);
  6. f)Übertragung oder Entfernung eines Teils oder aller der Marketingorganisation oder der Downline-Market-Partner des Market Partners aus der Marketingorganisation des betreffenden Market Partners;
  7. g)Zwangskündigung des Market Partner-Vertrags, wenn er die Situation nicht innerhalb von 7 Tagen nach einer formellen Mitteilung behebt;
  8. h)Jede andere Maßnahme, die ausdrücklich in einer Bestimmung des Vertrags oder von MONAT als praktikabel erachtet wird, um Schäden, die teilweise oder ausschließlich durch den Verstoß des Market Partners gegen die Richtlinien oder Vertragsverletzungen verursacht wurden, angemessen zu beheben. In von MONAT als angemessen erachteten Fällen kann das Unternehmen rechtliche Schritte auf monetärer und/oder gerechter Basis einleiten.

8.2  - BESCHWERDEN UND REKLAMATIONEN

Wenn ein Market Partner eine Beschwerde oder Reklamation gegenüber einem anderen Market Partner bezüglich einer Praxis oder eines Verhaltens in Bezug auf ihr jeweiliges MONAT-Geschäft hat, sollte der reklamierende Market Partner zunächst das Problem seinem Sponsor melden, der den Fall überprüfen und versuchen sollte, ihn mit dem Upline-Sponsor der anderen Partei zu klären. Falls der Fall die Auslegung oder einen Verstoß gegen eine Unternehmensrichtlinie betrifft, muss er schriftlich an die Market Partner Support-Abteilung gemeldet werden. Die Market Partner Support-Abteilung wird die Fakten prüfen und versuchen, den Fall zu lösen.

8.3  - STREITBEILEGUNG

Alle Ansprüche oder Meinungsverschiedenheiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, werden in guten Verhandlungen zwischen den Parteien beigelegt. Wenn die Verhandlungen nicht erfolgreich sind, werden alle Kontroversen oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Vereinbarung oder deren Verletzung ergeben, von den zuständigen Gerichten der Republik Irland beigelegt.

8.4  - GELTENDES RECHT

Für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit oder aus diesen Richtlinien und Vorgaben gilt das Recht der Republik Irland.

ABSCHNITT 9 – ZAHLUNG UND VERSAND

9.1  - BESCHRÄNKUNGEN FÜR DIE VERWENDUNG VON KREDITKARTEN

Ein Market Partner darf anderen Market Partnern, Einzelhandelskunden oder VIP-Kunden nicht gestatten, seine Zahlungsinformationen zu verwenden oder Abbuchungen von seinen Girokonten vorzunehmen, um sich anzumelden oder Einkäufe bei dem Unternehmen zu tätigen.

9.2  - VERSANDBEDINGUNGEN

Der Kunde erhält seine Bestellung in der Regel innerhalb von 7-10 Werktagen nach Auftragserteilung. MONAT versendet alle Teile einer Bestellung, die derzeit auf Lager sind. Wenn jedoch ein bestellter Artikel nicht vorrätig ist, wird er nachbestellt und versendet, wenn MONAT zusätzlichen Bestand erhält. Bitte beachte, dass Sendungen an Spediteure strengstens untersagt sind.

ABSCHNITT 10 – INAKTIVITÄT UND KÜNDIGUNG

10.1  - WIRKUNG DER KÜNDIGUNG

Solange ein Market Partner aktiv bleibt und die Bedingungen des Market Partner Vertrags sowie dieser Richtlinien und Verfahren einhält, wird MONAT dem Market Partner gemäß dem Vergütungsplan Provisionen und Boni zahlen. Die Provisionen und Boni eines Market Partners stellen die gesamte Vergütung für die Bemühungen des Market Partners zur Generierung von Verkäufen und alle Aktivitäten im Zusammenhang mit der Generierung von Verkäufen (einschließlich dem Aufbau einer Marketing-Organisation) dar. Nach der Nichtverlängerung des Market Partner Vertrags, oder der freiwilligen oder unfreiwilligen Kündigung des Market Partner Vertrags (alle diese Methoden werden zusammen als „Kündigung“ bezeichnet), hat der ehemalige Market Partner kein Recht, keinen Titel, keinen Anspruch oder kein Interesse an der Marketing-Organisation, die er oder sie betrieb, noch an irgendwelchen Provisionen oder Boni aus den durch diese Organisation generierten Verkäufen.

Ein Market Partner, dessen Geschäft gekündigt wurde, verliert alle Rechte als Market Partner. Dies umfasst das Recht, sich als Market Partner auszugeben (in sozialen Medien oder anderweitig), MONAT-Produkte zu verkaufen sowie das Recht, zukünftige Provisionen, Boni oder andere Einkünfte, die aus den Verkäufen und anderen Aktivitäten der ehemaligen Marketing-Organisation des Market Partners resultieren, zu erhalten. Im Falle einer Kündigung erklären sich die Market Partner bereit, alle Rechte, die sie haben könnten, einschließlich aber nicht beschränkt auf Eigentumsrechte an ihrer ehemaligen Marketing-Organisation und an irgendwelchen Boni, Provisionen oder anderen Vergütungen, die aus den Verkäufen und anderen Aktivitäten ihrer ehemaligen Marketing-Organisation abgeleitet sind, aufzugeben. Nach der Kündigung eines Market Partner Vertrags wird der ehemalige Market Partner sich nicht mehr als MONAT Market Partner ausgeben und hat nicht das Recht, MONAT-Produkte zu verkaufen. Ein Market Partner, dessen Vertrag gekündigt wurde, erhält nur für den letzten vollständigen Abrechnungszeitraum vor der Kündigung Provisionen und Boni (abzüglich aller Beträge, die während einer Untersuchung vor einer unfreiwilligen Kündigung einbehalten wurden).

Nach dem Ablauf oder der Beendigung des Market-Partner-Vertrags bleiben die folgenden Abschnitte dieser Richtlinien und Verfahren in Kraft und gelten weiterhin: 4.3., 3.10., 3.11.

10.2  - KÜNDIGUNG WEGEN INAKTIVITÄT

Market Partner, die weniger als 200 persönliche Volumenpunkte (Personal Volume Points) in einem Abrechnungszeitraum erzielen, erhalten keine Provisionen aus den Verkäufen, die durch ihre Marketing-Organisation in diesem Abrechnungszeitraum generiert wurden. Wenn ein Market Partner seine Vereinbarung nicht jedes Jahr durch Zahlung der Jahresgebühr erneuert, wird sein Konto gekündigt und seine Downline sowie die Kunden werden zum nächsten Uppline des gekündigten Market Partners verschoben.

10.3  - UNFREIWILLIGE KÜNDIGUNG

Ein Verstoß eines Market Partners gegen irgendeine der Bedingungen des Vertrags, einschließlich aller Änderungen, die von MONAT nach eigenem Ermessen vorgenommen werden können, kann zu einer der in diesem Vertrag aufgeführten Sanktionen führen, einschließlich der unfreiwilligen Kündigung des Market Partner Vertrags. Darüber hinaus werden Kommentare oder Social-Media-Beiträge, die feststellen, andeuten oder implizieren, dass die Person nicht mehr ein MONAT Market Partner ist, als öffentliche Kündigung betrachtet. Solche Aussagen können zur sofortigen Beendigung des Market Partner Vertrags führen. Die Kündigung wird an dem Datum wirksam, an dem eine schriftliche Benachrichtigung per Post, E-Mail oder Expresskurier an die letzte bekannte Adresse des Market Partners versendet wird oder wenn der Market Partner tatsächlich die Kündigung erhält, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. MONAT behält sich das Recht vor, alle Market Partner Verträge mit einer Frist von dreißig (30) Tagen schriftlich zu kündigen, falls MONAT sich dazu entscheidet:

  1. a)Den Geschäftsbetrieb einzustellen;
  2. b)Als juristische Person aufzulösen; oder
  3. c)Den Vertrieb seiner Produkte über den Direktvertrieb zu beenden.

10.4  - FREIWILLIGE KÜNDIGUNG

Ein Teilnehmer an diesem Direktvertriebsprogramm hat das Recht, jederzeit ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Die Kündigung muss schriftlich an das Unternehmen an der Hauptgeschäftsstelle gesendet werden. Die schriftliche Benachrichtigung muss die Unterschrift des Market Partners, den ausgeschriebenen Namen, die Adresse und die Market Partner ID-Nummer des Market Partners enthalten.

Wenn ein Market Partner am Flexship-Programm des Unternehmens teilnimmt, bleibt der Flexship-Vertrag des Market Partners weiterhin gültig und der ehemalige Market Partner wird als VIP-Kunde umklassifiziert, es sei denn, der Market Partner verlangt auch ausdrücklich, dass sein Flexship-Vertrag ebenfalls gekündigt wird.

10.5  - NICHTVERLÄNGERUNG

Ein Market Partner kann seinen Market-Partner-Vertrag auch freiwillig kündigen, indem er den Vertrag an seinem Jahrestag nicht verlängert. Das Unternehmen kann sich auch dafür entscheiden, die Vereinbarung eines Market Partners an seinem Jahrestag nicht zu verlängern.

BEGRIFFSVERZEICHNIS

AKTIVER MARKET PARTNER

Ein Market Partner, der die im MONAT-Vergütungsplan festgelegten Mindestanforderungen an den persönlichen Einzelhandel erfüllt, um sicherzustellen, dass er Anspruch auf Boni und Provisionen für einen bestimmten Monat hat.

AKTUELLER RANG

Der Begriff „aktueller Rang“ bezieht sich auf den derzeitigen Rang eines Market Partners, wie er im MONAT Vergütungsplan für einen Abrechnungszeitraum festgelegt ist. Um als „aktiv“ in Bezug auf einen bestimmten Rang zu gelten, muss ein Market Partner die im MONAT Vergütungsplan festgelegten Kriterien für seinen Rang erfüllen. (siehe Definition des Rangs unten).

AFFILIATE PARTEI

Ein Aktionär, Mitglied, Partner, Manager, Treuhänder oder andere Parteien mit Eigentumsanteilen oder Managementaufgaben für eine Geschäftseinheit.

VEREINBARUNG

Der Vertrag zwischen der Gesellschaft und jedem Market Partner umfasst den Antrag und die Vereinbarung mit dem Market Partner, die Richtlinien und Verfahren von MONAT, den MONAT-Vergütungsplan und das Registrierungsformular für Geschäftseinheiten (falls zutreffend) in ihrer aktuellen Form und in der von MONAT nach eigenem Ermessen geänderten Fassung. Diese Dokumente werden zusammenfassend als Vertrag bezeichnet.

GESCHÄFTSEINHEIT

Eine Körperschaft, Personengesellschaft, Treuhandgesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder eine andere Art von Unternehmen, die sich als Market Partner anmeldet.

KÜNDIGUNG EINES KONTOS

Die Beendigung des Geschäfts eines Market Partners. Die Stornierung kann entweder freiwillig oder unfreiwillig durch Nichtverlängerung oder Inaktivität erfolgen.

UNTERNEHMEN

Der Begriff „Unternehmen“ bezieht sich auf MONAT Global Irland.

EINZELHANDELSKUNDE

Eine Person, die MONAT Produkte von einem Market Partner kauft, aber nicht am MONAT-Vergütungsplan teilnimmt. Ein Einzelhandelskunde kann am MONAT FLEXSHIP-PROGRAMM teilnehmen, indem er sich auf der replizierten MONAT-Website seines Market Partners als VIP-Kunde registriert.

TÄTIGKEITSBERICHT DES MARKET PARTNERS

Ein von MONAT generierter Online-Bericht, der kritische Daten zu den Identitäten von Market Partnern, Verkaufsinformationen und Registrierungsaktivitäten der Marketingorganisation jedes Market Partners enthält. Dieser Bericht enthält vertrauliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse, die Eigentum von MONAT sind und den Market Partnern über das Backoffice zugänglich sind.

OFFIZIELLE MONAT-MATERIALIEN

Literatur-, Audio- oder Videopräsentationen und andere Materialien, die von MONAT entwickelt, gedruckt, veröffentlicht und an Market Partner verteilt werden.

PERSÖNLICHES VOLUMEN

Das Gesamtvolumen der in einem Kalendermonat verkauften Produkte:

  1. a)Vom Unternehmen an einen Market Partner
  2. b)Durch das Unternehmen an die Einzelhandelskunden des Market Partners
  3. c)Vom Unternehmen an die VIP-Kunden des Market Partners.

REKRUTIEREN

Im Sinne der MONAT-Interessenkonflikt-Richtlinie (3.10) bedeutet der Begriff „rekrutieren“ die tatsächliche oder versuchte Sponsoring, Solicitation, Anmeldung, Ermutigung oder den Versuch, auf andere Weise, direkt, indirekt oder durch Dritte einen anderen MONAT Market Partner oder VIP-Kunden zu beeinflussen, sich in eine andere Multi-Level-Marketing-, Network-Marketing- oder Direktvertriebsgelegenheit einzuschreiben oder daran teilzunehmen.

REPLIZIERTE WEBSITE

Eine von MONAT bereitgestellte Website für Market Partner, die von MONAT entwickelt wurde. Die Kosten für die replizierte Website sind im Starter Kit enthalten.

EINZELHANDELSKUNDE

Eine Person, die MONAT-Produkte bei einem Market Partner kauft, aber nicht am MONAT-Kommissionsplan teilnimmt. Ein Einzelhandelskunde kann am MONAT Flexship-Programm teilnehmen, indem er sich als VIP-Kunde auf der replizierten MONAT-Website seines Market Partners registriert.

ROLL-UP

Die Methode, bei der eine Lücke in einer Organisation gefüllt wird, wenn ein Market Partner-Vertrag gekündigt wurde.

SOZIALE MEDIEN

Jede Art von Online-Medien, die Konversation, Kommentare, Bewertungen und/oder nutzergenerierte Inhalte ermöglicht, im Gegensatz zu traditionellen Medien, die Inhalte liefern, aber den Lesern/Zuschauern/Hörern nicht die Möglichkeit bieten, an der Erstellung oder Entwicklung von Inhalten oder der Kommentierung oder Reaktion auf Inhalte teilzunehmen. Beispiele für soziale Medien sind unter anderem Blogs, Foren, Facebook, Myspace, Twitter, LinkedIn, Instagram, Pinterest und YouTube.

SPONSOR

Ein Market Partner, der einen anderen Market Partner in das Unternehmen anmeldet und als Sponsor im Antrags- und Vertragsformular des Market Partners aufgeführt ist. Die Handlung des Anmeldens und Trainierens anderer, um Market Partner zu werden, wird als „Sponsoring“ bezeichnet.

STARTER KIT

Eine Auswahl an Schulungsmaterial, Produktmustern und Business-Support-Literatur von MONAT, die jeder neue Market Partner kaufen muss.

TITELRANG

„Karrieretitel“ bezieht sich auf den höchsten Rang, den ein Market Partner im MONAT-Vergütungsplan zu irgendeinem Zeitpunkt erreicht hat. „Paid-As- Title“ bezieht sich auf den Rang, in dem ein Market Partner qualifiziert ist, Provisionen und Boni während des aktuellen Zahlungszeitraums zu verdienen.

UPLINE

Dieser Begriff bezieht sich auf den oder die Market Partner, die über einem bestimmten Market Partner in einer Sponsoring-Linie zum Unternehmen stehen. Umgekehrt ausgedrückt, ist es die Linie der Sponsoren, die einen bestimmten Market Partner mit dem Unternehmen verbindet.

Gültig ab 1. März 2025




VERHALTENSKODEX


Es ist wichtig zu verstehen, dass dein Erfolg und der Erfolg deiner Mit-Market Partner von der Integrität der Personen abhängt, die unsere Produkte vermarkten. MONAT hat Standards für akzeptables Geschäftshandeln festgelegt, und du musst stets ehrlich, respektvoll, genau und mit Integrität kommunizieren. Es ist wichtig, Unterschiede zuzulassen und zu schätzen, Fairness, Toleranz und Respekt gegenüber allen Personen zu zeigen, die mit MONAT in Verbindung stehen, unabhängig von Rasse, Geschlecht, sozialer Klasse oder Religion. Dies ermöglicht eine offene Atmosphäre des Teamworks, gute Moral und ein Gemeinschaftsgefühl.

Du bist verpflichtet, den guten Ruf von MONAT und seinen Produkten zu schützen und zu fördern.

Du musst alle unhöflichen, täuschenden, irreführenden, unethischen, unmoralischen Verhaltensweisen oder Praktiken vermeiden, einschließlich anstößiger Worte oder Ausdrücke, die das Image von MONAT schädigen könnten.

Du musst den Market Partner-Vertrag und die Richtlinien und Verfahren lesen und verstehen. Du erkennst an, dass du MONAT und die Geschäftsmöglichkeit freiwillig und aus eigenem freien Willen beitrittst und alle damit verbundenen Verantwortlichkeiten und finanziellen Risiken übernimmst.

Du musst alle Richtlinien und Verfahren einhalten, die MONAT nach eigenem Ermessen von Zeit zu Zeit ändern kann, sowie alle geltenden Bundes-, Landes- und lokalen Gesetze, die dein MONAT-Geschäft und dein Verhalten betreffen.

Du musst dich immer als unabhängiger Market Partner von MONAT identifizieren und keine unzulässigen Produkt- oder Geschäftsaussagen machen oder dich an illegalem oder unangemessenem Verhalten beteiligen.

Du musst genaue Informationen präsentieren und den VIP-Vertrag oder Market Partner-Vertrag, den Kompensationsplan und die Richtlinien und Verfahren erklären, bevor du jemandem bei seiner Anmeldung hilfst.

Du musst alle Kunden, VIPs und neuen Market Partner über unsere 30-tägige Geld-zurück-Garantie-Policy informieren.

Du solltest jede Person respektieren, der du begegnest; dazu gehören potenzielle Kunden, andere Market Partner und Unternehmensmitarbeiter. Verwende angemessene Sprache, sowohl mündlich als auch schriftlich. Missbräuchliches Verhalten oder sexuell belästigendes Verhalten oder Sprache ist unangemessen.

Du wirst erwartet, Geschäftsprobleme zeitnah und professionell zu lösen, indem du Takt, Sensibilität, Wohlwollen zeigst und darauf achtest, keine weiteren Probleme zu verursachen. Du solltest den Servicelevel, den du dir in deinen Interaktionen wünschst, bieten.

Du solltest dich auf das Positive konzentrieren. Abwertende Aussagen über MONAT, die Branche, andere Unternehmen oder deren Produkte, andere Market Partner, Mitarbeiter, Produkte, Verkaufs- und Marketingkampagnen oder den Kompensationsplan zu machen oder Aussagen zu treffen, die andere unangemessen beleidigen, verunsichern, in die Irre führen oder drängen, haben keinen anderen Zweck, als MONAT zu schädigen und die Begeisterung anderer Market Partner zu dämpfen.